Die eigenen Brüste nach dem persönlichen Ideal zu formen, davon träumen viele Frauen. Der häufigste Grund dafür, dass Brust-OPs vorgenommen werden, ist der Wunsch nach einem schöneren, strafferen und größeren Busen. Die Brustvergrößerung ist und bleibt neben der Fettabsaugung der mit Abstand beliebteste Schönheitseingriff. Geschrumpfte oder erschlaffte Brüste infolge von Schwangerschaften, altersbedingt oder durch eine starke Gewichtsabnahme können Gründe für eine Operation sein wie auch asymmetrische Brüste. Doch ist dabei nicht zu vergessen, dass es neben rein optischen auch medizinische Gründe für einen professionellen Eingriff geben kann. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Brustvergrößerung (Mamma-Augmentation) und der Brustverkleinerung (Mamma-Reduktion). Geht es um eine medizinisch notwendige Brust-OP, dann können die Gründe vielfältig sein: Brustdeformitäten, gewebezerstörende Krankheiten wie Brustentzündungen und Brustamputation oder Tumorentfernung infolge von Brustkrebs. Auch äußere Einflüsse wie beispielsweise Unfälle können als Begründung für eine Brustoperation genannt werden. Frauen mit sehr großen Brüsten kann durch eine Reduktion geholfen werden, wenn es zu chronischen Rücken- und Nackenschmerzen wie auch körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen kommt.
Gründe für eine Brustvergrößerung oder Brustverkleinerung
In der Medizin unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Klassifikationen der Begründungen für eine Brustoperation, sogenannten Indikationen. Diese lauten wie folgt:
- kosmetisch-ästhetische Indikation (häufigster Grund für die Entscheidung zu einer Brustvergrößerung)
- ästhetische Indikation mit bedingt medizinischer Grundlage (Beispiel Brusterkrankungen, Asymmetrien)
- eindeutig medizinische Indikation (Beispiel Brustrekonstruktion nach Tumor OP)
Insbesondere nach einer Brustkrebsbehandlung gehört ein Wiederaufbau zum Therapiekonzept, sofern das Brustgewebe nicht erhalten werden kann.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist keinesfalls selbstverständlich und nur unter eng abgesteckten Bedingungen möglich, da es bei Brustoperationen in den häufigsten Fällen in erster Linie um das äußere Erscheinungsbild geht. Unterschieden wird dabei nach den oben genannten Indikationen grundsätzlich wie folgt:
- Krankenkasse zahlt nicht, Kosten müssen komplett selbst getragen werden
- Teilweise medizinische Begründbarkeit, Krankenkasse zahlt in Ausnahmefällen
- Medizinische Begründbarkeit liegt vor, Krankenkasse übernimmt in vollem Umfang
In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse
Wer eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Anspruch nehmen möchte, hat zunächst die Aufgabe einen Antrag an eben jene zu stellen. Die Notwendigkeit für die Operation muss dabei durch medizinischen Dienst, Fachärzte und Krankenkasse umfassend geprüft und bestätigt werden. Der ausführliche schriftliche Bericht der Patientin an die Krankenkasse enthält eine genaue Begründung, warum der Eingriff vorgenommen werden soll. Außerdem wird ein Befundbericht durch den behandelnden Arzt benötigt: Beschwerden, Diagnosen und bereits durchgeführte Behandlungen – so wird der Krankenkasse die Notwendigkeit aus medizinischer Sicht dargelegt. Beispiel für eine Begründung, die zu einer Kostenübernahme der Krankenkasse führt, wäre eine Mamma-Gigantomastie mit erheblichen Auswirkungen wie Intertriginalekzembildungen in den Brustumschlagsfalten, schmerzhaften BH-Schnürfurchen im Schulterbereich oder gewichts- beziehungsweise haltungsbedingten Wirbelsäulenschäden. Richtwert für die medizinische Indikation bei einer Brustverkleinerung ist dabei der Anhaltswert von mindestens 500 Gramm pro Brustseite, die entfernt werden müssen.
Körperliche Voraussetzungen für die Operation
Für eine Operation, egal welcher Art, ist eine einwandfreie Gesundheit Grundvoraussetzung. Auch vor einer Brustoperation ist es somit unerlässlich, sich zunächst ausführlich von einem qualifizierten und erfahrenen Chirurgen beraten zu lassen. Bei einem persönlichen Gespräch werden die Motive der Patientin erfragt und auch über alle möglichen Risiken und Kosten sollte ausführlich informiert werden. Des Weiteren führt ein guter Chirurg nur Operationen mit realistischen Ansprüchen an das Endergebnis durch: Die gewünschte Brustgröße muss im Verhältnis zu den Körperproportionen stehen. Es gibt jedoch auch einige Ausschlusskriterien für eine Brust-OP, welche grundsätzlich beachtet werden müssen. Minderjährigkeit kann zur Ablehnung einer Operation führen, ebenso zählen Schwangerschaft oder erhöhtes Brustkrebsrisiko zu den Ausschlusskriterien. Schwere Krankheiten wie zum Beispiel Autoimmunerkrankungen, akute Infektionen, Blutgerinnungsstörungen und schlechte Blutversorgung des Brustgewebes stellen Hindernisse für die Durchführung des Eingriffes dar. Wer mit Allergien und Überempfindlichkeiten zu kämpfen hat, sollte ebenfalls ausführlich prüfen lassen, ob eine Brustoperation trotzdem in Frage kommen könnte.