Beamte in der Vorsorgepflicht

(djd). Die Zeiten, in denen Beamte in jeder Lebenslage durch den Staat finanziell abgesichert waren, sind längst vorbei. Die Pensionsleistungen sind nicht mehr nur an die Lebensarbeitszeit von 40 Dienstjahren, sondern auch an ein bestimmtes Renteneintrittsalter gebunden. Wer früher in den Ruhestand gehen will oder aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet, muss mit teils kräftigen Versorgungsabschlägen rechnen. Private Vorsorge wird deshalb auch für Beamte immer wichtiger.

Große Versorgungslücken bei Dienstunfähigkeit

„Für Beamte auf Lebenszeit entstehen bei einer Dienstunfähigkeit erhebliche Versorgungslücken. Ihr gesetzlicher Mindestversorgungsanspruch liegt bei 1.440 Euro monatlich abzüglich Steuern. Zudem sind daraus Beiträge für die private Krankenversicherung zu zahlen, die die Beihilfeleistungen ergänzt“, erklärt Dr. Markus Groß-Engelmann, Direktor Öffentlicher Dienst bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung.

Dienstanfänger sowie Beamte auf Widerruf und Probe trifft ein solcher Fall besonders hart. Denn sie werden bei Dienstunfähigkeit, die nicht Folge eines Dienstunfalls ist, aus dem Dienst entlassen: Ihr Dienstherr versichert sie zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nach, sie haben dort aber nur dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie mindestens fünf Beitragsjahre nachweisen können. Da die Ausbildungszeit nicht angerechnet wird, können die meisten Dienstanfänger diese fünf Jahre nicht vorweisen.

Private Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos

Damit sich im Ernstfall zu gesundheitlichen Problemen nicht noch finanzielle Schwierigkeiten gesellen, sollten vor allem junge Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. „Wenn die Höhe der Absicherung festgelegt wird, ist zu beachten, dass die Beihilfe oder Heilfürsorge entfällt und die Krankenversicherung selbst bezahlt werden muss“, betont Groß-Engelmann und ergänzt: „Die Police sollte auch eine Teildienstunfähigkeit mit abdecken. Denn auch eine begrenzte Dienstfähigkeit kann mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein.“

Weitere Informationen gibt es unter http://www.dbv.de im Internet.

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