Zuhause gut umsorgt: Pflegedienste

Pflege

Im eigenen Zuhause gut umsorgt durch Pflegedienste

Je älter ein Mensch wird, desto häufiger kommt es zu altersbedingten Erkrankungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag. Um in den eigenen vier Wänden die nötige Unterstützung zu erfahren und dabei sicher und gut umsorgt zu sein, sind Pflegedienste eine gute Wahl.

Definition Pflegedienst

Ein Pflegedienst ist eine Einrichtung, die für die vorübergehende Versorgung von Menschen innerhalb ihres eigenen Zuhauses zuständig ist. Ihre Zulassungskriterien werden durch das SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch – Bestimmungen zur Krankenversicherung) und das SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch – Vorgaben zur Pflegeversicherung) rechtlich geregelt.

Es gibt in der Praxis unterschiedliche Formen einer Versorgung durch den Pflegedienst:

– ambulant (in den eigenen vier Wänden)
– stationär (in einer Pflegeeinrichtung)

Die Versorgung in der eigenen Wohnung, wie sie beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst leistet, wird auch als häusliche beziehungsweise mobile Pflege bezeichnet. Sie eignet sich für Menschen, die prinzipiell mit der Gestaltung und Strukturierung ihres Tages gut zurechtkommen, jedoch in unterschiedlichen Bereichen einen Hilfebedarf im Alltag haben.

Die Abklärung des Hilfebedarfs

Bevor ein ambulanter Pflegedienst im persönlichen Wohnumfeld kontaktiert wird, ist es zunächst sinnvoll, den genauen individuellen Hilfebedarf zu klären. Nicht immer fällt dies leicht, hier kann eine Beratung bei einem Pflegestützpunkt eine sinnvolle Option sein. Die Stützpunkte bieten Rat und Information und halten auch die erforderlichen Formulare für eine Beantragung von Hilfeleistungen bereit.

Die jeweiligen Leistungen unterscheiden sich vor allem in den Bereichen:

– Körperpflege
– Betreuung (etwa Spaziergänge oder Vorlesen)
– hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegedienste und die Pflegeversicherung

Die Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes in der häuslichen Versorgung werden primär durch die Pflegeversicherung definiert. Die Kosten für die Leistungen eines Pflegedienstes werden entweder durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen oder auf Wunsch des pflegebedürftigen Menschen auch selbst gezahlt. Bei einer Kostenübernahme gibt es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede.

Damit die Pflegeversicherung die Kosten erstattet, ist zuvor eine Einstufung anhand von sogenannten Pflegegraden erforderlich. Hierzu wird zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt. Dabei können auch die Angehörigen bei Bedarf behilflich sein. Nach Eingang der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter, der die Aufgabe hat, die Pflegebedürftigkeit festzustellen.

Pflegegrade und Pflegedienste

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird anhand von fünf verschiedenen Pflegegraden vorgenommen. Sie sind jeweils mit einem Hilfebedarf verbunden und den daraus resultierenden Kostenübernahmen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- sowie Sachleistungen stehen für das Umsorgen im eigenen Zuhause zur Verfügung. Ab dem zweiten Pflegrad sind Menschen mit Hilfebedarf berechtigt, die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.

Jeder pflegebedürftige Mensch hat Wahlmöglichkeiten im Kontext der Leistungen, die er durch die Pflegeversicherung erhält. Hierbei empfiehlt sich ein unterstützender Austausch mit den Angehörigen, um die bestmögliche Zusammenstellung des Leistungsangebotes zu treffen. Die Art der Unterstützung wird bereits bei der Antragstellung gewählt:

  • Pflegegeld (Auszahlung zur eigenen Organisation der häuslichen Versorgung)
  • Sachleistungen (zur Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst)
  • Kombinationsleistungen (aus Pflegegeld und Sachleistungen)
  • Werden Sachleistungen gewählt, so rechnet der Pflegedienst die Kosten für die häusliche Betreuung direkt mit der Pflegekasse ab.
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