„Studien zeigen, dass die pränatalen Entdeckungsraten für schwere Fehlbildungen zunehmend hinter denen anderer europäischer Länder zurückfallen“, erklärt Professor Dr. med. Ulrich Gembruch, Direktor der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Universitätsklinikum Bonn. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beschlossenen Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien sollen diesem Defizit nun Rechnung tragen: Künftig kann jede Frau im Rahmen des zweiten Ultraschall-Screenings zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche eine „systematische Untersuchung der fetalen Morphologie“ in Anspruch nehmen. Diese geht über die bisherige Screening-Untersuchung hinaus. „Die Untersuchung wird in der Regel der behandelnde Frauenarzt durchführen“, erklärt Gembruch. Die Anforderungen an das Screening entsprächen weitestgehend der Basisuntersuchung der Stufe I der DEGUM. „Damit sind die Anforderungen zwar höher als die bisherigen. Wir erreichen aber bei Weitem nicht die Anforderungen, die mittlerweile nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern an eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gestellt werden“, bemängelt der Experte.
Ziel müsse es sein, Entdeckungsraten zwischen 70 und 80 Prozent zu erreichen. Dafür müssten Ärzte gemäß der DEGUM Qualifikationsstufe II qualifiziert sein und eine in Qualität und Umfang entsprechende Untersuchung durchführen. Eine solch detaillierte Organdiagnostik würde der Frauenarzt aber nach wie vor nur dann veranlassen, wenn er Auffälligkeiten entdeckt oder besondere Risiken vorliegen. „Wie bei jedem Screening ist die Genauigkeit der ersten Untersuchung die entscheidende“, so Gembruch. Da viele Fehlbildungen mit Häufigkeiten von 1 zu 1000 bis 1 zu 100 000 sehr selten auftreten, hätten viele Frauenärzte in ihrem Berufsleben jedoch kaum Fehlbildungen gesehen und entsprechend Schwierigkeiten, diese zu identifizieren. Für Kinder mit schweren Fehlbildungen kann die vorgeburtliche Diagnose lebensrettend sein. Patienten mit schweren angeborenen Herzfehlern etwa müssten direkt nach der Geburt in einer kinderkardiologischen Klinik betreut und oftmals direkt operiert werden.
Inwieweit die Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien zu einer Qualitätsverbesserung der Diagnostik beitragen, wie schwangere Frauen eine verlässliche Beratung finden und welche Zertifizierungen Ärzte benötigen, um feindiagnostische Ultraschalluntersuchungen durchzuführen, diskutieren Experten der DEGUM im Rahmen einer Pressekonferenz am Donnerstag, den 29. März 2012, von 11.00 bis 12.00 Uhr in Berlin.
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Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)
Termin: Donnerstag, 29. März 2012, 11.00 bis 12.00 Uhr
Ort: Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Raum 4, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Themen und Referenten:
Neue Mutterschaftsrichtlinien – Was ändert sich für Schwangere und Frauenärzte?
Professor Dr. med. Annegret Geipel
Vorstandsmitglied DEGUM, Leitung Pränatale Medizin
Abteilung für Geburtshilfe und Pränatale Medizin, Universitätsklinikum Bonn
Hirn, Herz und Hand im Ultraschall – Auf welche Fehlbildungen untersucht der Diagnostiker das ungeborene Kind in der 20. Schwangerschaftswoche?
Privatdozentin Dr. med. Ute Germer
Vorsitzende der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe der DEGUM
Leiterin des Zentrums für Pränatalmedizin, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Caritas-Krankenhaus St. Josef, Lehrstuhl der Universität Regensburg
Wie sicher ist der Befund? Aktuelle Daten zur Qualität der Fehlbildungsdiagnostik
Prof. Dr. med. Ulrich Gembruch
Direktor der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Universitätsklinikum Bonn
Fragen an den Frauenarzt, Fragen an die DEGUM – Wie finden Schwangere verlässliche Beratung?
Professor Dr. med. Annegret Geipel