Zahnarztbesuche können teuer werden: Sobald durch Schäden an Zahnfleisch oder Zähnen mehr als die reine Kontrolluntersuchung auf dem Plan steht, können Kosten entstehen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise oder gar nicht abgedeckt werden. So sind beispielsweise bereits alle Zahnfüllungen, die nicht der einfachen Standardlösung entsprechen, für den Patienten mit Zusatzkosten verbunden. Auch Wurzelbehandlungen an durch die Kasse als „nicht erhaltungswürdig“ eingestuften Zähnen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Und spätestens, wenn Zahnersatz fällig wird, kommen Kassenpatienten um Zuzahlungen nicht mehr herum. Um derartige Kosten, die schnell hunderte oder tausende Euro betragen können, aufzufangen, bieten zahlreiche Versicherungen Zahnzusatz-Tarife an.
Leistungen der Zahnzusatzversicherungen
Im Leistungsspektrum unterscheiden sich die einzelnen Policen zwar, sie sind jedoch alle darauf ausgelegt, Zusatzkosten von Zahnbehandlungen abzudecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen. „Darunter fallen nicht nur Heilbehandlungen oder hochwertige Versorgungsformen beim Zahnersatz, sondern je nach Tarif beispielsweise auch kieferorthopädische Behandlungen oder Prophylaxemaßnahmen, bspw. wie eine professionelle Zahnreinigung“, erklärt der unabhängige Versicherungsexperte Lars Weiland vom Vergleichsportal www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com.
Der Vergleich der Leistungen verschiedener Anbieter vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen. Denn die verschiedenen Tarife unterscheiden sich auch darin, bis zu welchem prozentualen Anteil sie sich an den Zusatzkosten für Zahnersatz und Co. beteiligen – und in welcher Form sie ein besonders gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten belohnen. Viele Versicherungsgesellschaften agieren in diesem Punkt nämlich ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen und honorieren regelmäßige Kontrolluntersuchungen mit steigenden Kostenübernahmen bei Behandlungsbedarf.
Tarifarten bei Zahnzusatzversicherungen
Die Tarife in Sachen Zahnzusatzversicherung sind sehr vielfältig. „Grob unterscheiden lassen sich neben dem Leistungsumfang der einzelnen Tarife vor allem zwei Arten von Zahnzusatzversicherung: Tarife nach dem Prinzip der Schadenversicherung – und jene nach dem Prinzip der Lebensversicherung. Erstere sind am häufigsten anzutreffen und sind so angelegt, dass die Beiträge mit fortschreitendem Alter des Versicherten ansteigen. Zahnzusatzversicherungen nach Art einer Lebensversicherung hingegen schlagen von Beginn an mit vergleichsweise hohen Beiträgen zu Buche – bieten jedoch neben dem Versicherungsschutz auch eine Altersrückstellung, die das altersbedingte Ansteigen der Versicherungsbeiträge ausschließt. Diese Rückstellung geht allerdings verloren, wenn der Versicherte den Vertrag kündigt“, beschreibt der Versicherungsexperte die Modelle.
Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung liegt vor dem Auftreten größerer Probleme. Wer nämlich erst bei akutem Bedarf Heilbehandlungen oder Zahnersatz über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkt, ist zu spät dran: „Die Versicherungen übernehmen lediglich Zusatzkosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, deren Notwendigkeit im Moment des Versicherungsabschlusses noch nicht feststand. Vor allem mit Blick auf den mit fortschreitendem Alter immer höheren Bedarf an Zahnersatz und Zahnbehandlungsmaßnahmen empfiehlt sich der Abschluss deshalb zum frühestmöglichen Zeitpunkt“, betont Lars Weiland. Auch aus einem anderen Grund sind Zahnzusatzversicherungen auch für jüngere Menschen interessant: Einige Tarife helfen nämlich dabei, die Kosten kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen zu stemmen.
Um eine Police zur Absicherung von Zusatzkosten bei Zahnbehandlungen abschließen zu können, muss der Patient seinen Zahnarzt dem Versicherer gegenüber übrigens von der Schweigepflicht entbinden. Damit soll verhindert werden, dass Zusatzkosten geltend gemacht werden, die schon beim Abschluss der Versicherung absehbar waren.
Zusätzlich ist zu beachten, dass die meisten Tarife eine Wartezeit beinhalten: Erst nach deren Ablauf greift die Zahnzusatzversicherung. In vielen Fällen beträgt diese Wartezeit acht Monate. Es sind jedoch auch einige Tarife mit geringerer oder ganz ohne Wartezeit zu finden. Oftmals wird das gesamte Leistungsspektrum der Police zudem in den ersten Jahren auf einen bestimmten Betrag begrenzt– durch summenmäßige Begrenzungen werden dann also anfangs prozentual geringere Kostenanteile übernommen. Auf derartige Klauseln sollte beim Vergleich der Zahnzusatz-Tarife unbedingt geachtet werden. Schlussendlich ist die Zahnzusatzversicherung aber als langfristige Absicherung zu sehen, die noch nicht absehbare Zahnschäden im Ernstfall übernimmt.
Angesichts steigender Zusatzkosten bei Zahnbehandlungen klettern die finanziellen Eigenanteile von Patienten für Zahnersatz und Zahnbehandlungsmaßnahmen zunehmend. Eine Möglichkeit der Absicherung dieses Kostenrisikos bieten Zahnzusatzversicherungen. Sie übernehmen die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragenen Kostenanteile an Zahnarztleistungen. Der Umfang der Erstattung kann sich jedoch im breiten Feld der Tariflandschaft sehr unterscheiden. Experten raten zum frühzeitigen Abschluss einer solchen Versicherung – und zwar möglichst, bevor der Zahnarzt kostenaufwendige Probleme an Kiefer, Zähnen oder Zahnfleisch diagnostiziert.