Zahnersatz: Immer häufiger stolpern Patienten über Werbung wie "Zahnersatz zum Nulltarif" oder "Zahnersatz ohne Zuzahlung". Mit Hilfe von billigem Import-Zahnersatz aus dem Ausland soll das Portemonnaie des Patienten nicht belastet werden.
Das Landgericht Essen hat in einem Beschluß vom 15.01.2010 die Aussage "Zahnersatz zum Nulltarif" als in die Irre führend bezeichnet und einer Klage auf Unterlassung stattgegeben. Gerade die Tatsache, dass sich das Werbeversprechen an alle Patienten richte, aber so viele Voraussetzungen und Einschränkungen habe, dass die Leistungen von ca. 80% der Patienten nicht in Anspruch genommen werden können!
"Das bedeutet, nur Regelleistungen werden für Patienten kostenlos angeboten. Die Regelleistung ist in Deutschland durch den Gesetzgeber definiert. Sie ist eine medizinisch sinnvolle und zweckmäßige Basisversorgung. Wünscht aber der Patient beispielsweise statt einer herausnehmbaren Prothese mit Klammerverankerung einen festsitzenden Zahnersatz oder hat er Interesse beim Zahnersatz möglichst viel von seinen natürlichen Zähnen zu erhalten, sind das höherwertige Leistungen," erklärt Holger Grundmann, Geschäftsführender Gesellschafter von Grundmann Zahntechnik.
Das heißt, schon der Wunsch nach einer kleinen ästhetischen Verbesserung in Bezug auf Materialauswahl und Behandlung ist auch bei den vermeintlichen Schnäppchenanbietern kostenpflichtig.
"Patienten sollten hellhörig werden, wenn versucht wird, sie in spezielle Zahnarztpraxen zu locken oder von Krankenkassen in solche Praxen geschickt werden. Es besteht die Gefahr, dass ihnen auch beim vermeintlichen Billig-Zahnarzt eröffnet wird, Zuzahlungen leisten zu müssen!" ergänzt Holger Grundmann.
Ein anderer Aspekt der irreführenden Werbeaussagen der Discount-Anbieter und ihrer Partner-Krankenkassen, setzen sich derartige Angebote großflächig durch, sind tausende Arbeitsplätze zumeist im Zahntechniker-Handwerk gefährdet. (pa 05/2010)