Zähne – Ins Ausland für den Zahnersatz – Sparen mit Risiko?

Eine  Zahnbehandlung in Ungarn, Polen, Tschechien oder Mallorca kann bis zu 70  Prozent der Kosten sparen. Überraschendes Ergebnis einer Studie: 76  Prozent der Patienten finden die Behandlung im Ausland als ebenso gut oder  sogar viel besser als die vergleichbare Therapie in Deutschland.

Bisher  reiste man in den Urlaub, um am Meer zu entspannen oder in den Bergen zu  wandern. Kontakt zu Ärzten und Kliniken gab es allenfalls bei  unvorhergesehenen Gesundheitsproblemen. Mittlerweile fahren die Deutschen  aber auch immer öfter nach Tschechien, Ungarn oder Polen, nach Spanien  oder Portugal, um nach den Ferien mit einem perfekten und blendend weißen  Gebiss nach Hause zu kommen oder dank Lasertherapie in Zukunft ohne Brille  zu leben.

Bei  Zahnersatz sind bei der Behandlung etwa in Ungarn oder Tschechien 30 bis  70 Prozent Kostenersparnis möglich. Weil die Krankenkassen mittlerweile  bei der Zahnbehandlung Festbeträge erstatten, macht dies – anders als in  Deutschland – hohe Zuzahlungen aus der eigenen Tasche oft  überflüssig.
 
Ob  medizinischer Checkup, blendend weißes Gebiss oder Augenlaser:  Entscheidend ist  jedoch die Qualität solcher „Sonderangebote“. Sind  Behandlungen im Ausland mit denen im Inland qualitativ vergleichbar? Die  meisten Patienten sagen ja.

Nach einer Studie der Techniker  Krankenkasse waren 29 Prozent der Patienten mit dem Behandlungsergebnis im  Ausland so zufrieden wie in Deutschland, 15 Prozent waren „etwas  zufriedener“ und 32 Prozent „sogar sehr viel zufriedener“ als mit einer  vergleichbaren Therapie in deutschen Praxen und  Kliniken.
 

Auch  erstklassige Behandlungszentren auf westeuropäischem Niveau zu finden ist  einfacher geworden. Im Reisekatalog des führenden deutschen Veranstalters  Dr. Holiday beispielsweise werden etwa für die Zahnbehandlung in Ungarn  Kliniken mit  deutscher TÜV-Zertifizierung angeboten. „Für viele  Deutsche gilt heute Tschechien und Ungarn bei Zahnbehandlungen, etwa für  Implantate, als erste Adresse. Beim Augen lasern wählen die meisten  unserer Kunden die Türkei“, sagt Claudia Städele, Vorstandsmitglied bei  Dr. Holiday.

Was  Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer geplanten  Zahnbehandlung im Ausland beachten  sollten:
–  Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für ambulante Behandlungen in  Ländern der Europäischen Union in gleicher Höhe erstatten wie in  Deutschland. Lehnt Ihre Kasse ab, verweisen Sie auf Urteile des  Europäischen Gerichtshof EuGH (Az: C-120/95, C-158/96 oder C-385/99).  Danach ist jede gesetzliche Kasse verpflichtet, ambulante Behandlungen  innerhalb der Europäischen Union zu bezahlen, die sie auch in Deutschland  bezahlt hätte. Wunder wirkt auch eine Beschwerde beim zuständigen  Ministerium oder drohen Sie mit einer Klage vor dem zuständigen  Sozialgericht. (In der ersten Instanz ist diese Klage für Sie  kostenlos.)
 
– Bei Zahnbehandlungen: Zunächst vom Zahnarzt in  Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Er umfasst alle  notwendigen Schritte für die geplante Versorgung und ist kostenlos, wenn  er Kassenleistungen enthält. Bei reinen Privatleistungen kostet er ca. 10  bis 20 Euro. Den Kostenplan vor der Behandlung der Krankenkasse zur  Genehmigung vorlegen.
 
–  Schicken Sie anschließend den Heil- und Kostenplan an verschiedene  ausländische Zahnärzte und erbitten Sie eine Aufstellung Ihrer Kosten.  Vergleichen Sie exakt Behandlungsleistungen und verwendete Materialien.  Bei umfangreichen Arbeiten legen Sie möglichst aktuelle Röntgenbilder  Ihrer Zähne bei. (Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, Ihnen vorhandene  Röntgenbilder herauszugeben). Dies erleichtert dem ausländischen Zahnarzt  seine Beurteilung und die Vorbereitung der Behandlung.
Lassen Sie sich  zusätzlich einen Zeitplan erstellen, der alle notwendigen Schritte  umfasst. Sie können dann ihre Reise buchen.
 
–  Grundsätzlich gilt: Keine Behandlung ohne exakten Preisvergleich.  Verlangen Sie gerade hier detaillierte Auskunft. Ist beispielsweise in den  Kosten für ein Implantat auch das Honorar des implantierenden Chirurgen  enthalten inkl. Betäubung und Röntgenbilder, oder sind dies Extrakosten?  Welche Materialien von welchen Herstellern kommen zum  Einsatz?
 
–  Der ausländische Kostenplan muss den deutschen Bestimmungen und  Richtlinien entsprechen. Bitten Sie ggf. den ausländischen Zahnarzt, seine  Kostenaufstellung den deutschen Normbestimmungen anzupassen. Die  Krankenkasse stimmt diesem zweiten Kostenplan in der Regel zu und  beteiligt sich in Höhe des befundorientierten Festzuschusses  (zzgl.  Bonus laut Bonusheft) an den Behandlungskosten. Ihr  Selbstbeteiligungs-Anteil kann sich bestenfalls auf Null  reduzieren.
 
– Ist  die Bezahlung geklärt, vereinbaren Sie einen  Behandlungstermin.
 
–  Auf Zahnersatz erhalten Sie in Deutschland zwei Jahre Garantie.  Ausländische Zahnärzte gewähren bis zu 5 Jahre Garantie. Verlangen Sie in  jedem Fall eine gleichwertige, schriftliche Garantie von mindestens zwei  Jahren nach deutschem Recht.

Scroll to Top
Scroll to Top