Hauptgrund für Wunsch nach Beendigung des Lebens: schwere körperliche Leiden
Das Team wertete die Daten von knapp 1.600 Befragten aus, die im Sommer 2015 an der Studie des Gesundheitsmonitors der Bertelsmann-Stiftung und der Barmer-Krankenkasse teilnahmen. Basierend auf den Ergebnissen stellen die Forscher infrage, ob das im November 2015 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Sterbehilfe den differenzierten Wünschen der Menschen gerecht wird.
38 Prozent der Teilnehmer gaben an, sich vorstellen zu können, ihr Leben trotz guter Palliativversorgung unter bestimmten Bedingungen vorzeitig beenden zu wollen. Schwere körperliche Leiden nannten sie als Hauptgrund für eine solche Entscheidung. Vor allem die Gruppe der 40- bis 59-Jährigen konnte sich einen Wunsch nach vorzeitiger Lebensbeendigung trotz guter Palliativversorgung vorstellen; bei jüngeren und älteren Menschen war das seltener der Fall.
Mehr als die Hälfte der Befragten befürwortete, dass Ärzte Medikamente verschreiben dürfen, mit denen ein Mensch den Tod selbst herbeiführen kann. 58 Prozent wünschten, dass Ärzte vor der Gabe solcher Medikamente mit einem palliativmedizinisch qualifizierten Kollegen beraten haben sollten, welche Therapieoptionen zur Linderung der Leiden es gebe.
Komplexe Thematik
19 Prozent der Teilnehmer meinten, dass Ärzte unter keinen Umständen Medikamente zur Selbsttötung verschreiben dürfen. „Wie komplex die Thematik ist, sieht man daran, dass viele Teilnehmer auf die Fragen mit ‚Das kann ich nicht beurteilen.‘ antworteten“, sagt PD. Dr. Jan Schildmann vom Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum, dessen Leiter Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann ist.
Den Wünschen der Bevölkerung könne man nicht gerecht werden, wenn man sich ausschließlich auf eine breite palliativmedizinische Versorgung beschränke, lautet ein Fazit der Umfrage. Diese sei zwar wichtig, aber es sollte auch einen gesetzlichen und berufsrechtlichen Handlungsspielraum geben, um die wenigen Patienten unterstützen zu können, die ihr Leben mithilfe eines Arztes selbst beenden wollen. Das im Dezember in Kraft getretene Gesetz, das die „geschäftsmäßige Förderung zur Selbsttötung“ verbietet, lasse viel Interpretationsspielraum und könnte die Begleitung unheilbar kranker Menschen an ihrem Lebensende erschweren.
Weitere Informationen
PD Dr. Jan Schildmann, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin,
Ruhr-Universität Bochum, Malakowturm, Markstraße 258a, 44799 Bochum, Tel. 0234/32-28654, E-Mail: jan.schildmann@rub.de
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Alle Ergebnisse der Studie: http://gesundheitsmonitor.de/uploads/tx_itao_download/gemo_nl_042015-web.pdf