Die Entwicklung neuer Diagnose- und Therapieverfahren steht im Mittelpunkt eines mit vier Millionen Euro dotierten Wettbewerbs des Wissenschaftsministeriums. Gesucht werden im Wettbewerb „Translationale Stammzellforschung“ die besten anwendungsorientierten Forschungsansätze. Dabei steht die Nutzung von nicht-embryonalen Stammzellen für die Wirkstoffentwicklung, Zelltherapie und im Bereich der personalisierten Medizin im Zentrum.
Anträge können bis zum 31. März 2014 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Mit dem Programm baut NRW seine Förderung der Stammzellforschung weiter aus. Die Landesregierung fördert seit mehr als zehn Jahren konsequent grundlagenorientierte Vorhaben und den wissenschaftlichen Nachwuchs. Das neue Förderprogramm legt nun den Schwerpunkt auf die Anwendung der Stammzelltechnologie.