„Die von den Wissenschaftsministerien der Länder angestrebte Steigerung der Bundesbeteiligung auf insgesamt 900 Millionen Euro ist dringend notwendig, um der Kosten- und Aufgabenentwicklung im Hochschulbereich noch standhalten zu können“, erläutert Professor Heyo Kroemer, Präsident des MFT Medizinischen Fakultätentages.“ Seit dem Entflechtungsgesetz aus dem Jahr 2006 steht den Ländern bis Ende 2013 jährlich ein Betrag von 695 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Es geht nunmehr um die weitere Finanzierung ab 2014.
Änderung des Entflechtungsgesetzes geplant
Anlass für die aktuellen Debatten ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entflechtungsgesetz. Dabei geht es um Bundesmittel als Ersatz für die ehemalige Gemein-schaftsaufgabe nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG). „Um die Hochschulen und Hochschulkliniken weltweit wettbewerbsfähig zu halten, muss auch künftig die Zweckbindung der Bundesmittel erhalten bleiben“, fordert Heyo Kroemer. „Es besteht sonst die Gefahr, dass die für wissenschaftliche Infrastrukturvorhaben gedachten Bundesmittel anderen Vorhaben geopfert werden. Der MFT setzt daher darauf, dass Bund und Länder gemeinsam die erforderliche HBFG-Anschlussfinanzierung für die Hochschulen auf den Weg bringen.“
Im Februar 2013 wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen.
Der MFT unterstützt als gemeinnütziger Verein die Fakultäten bei ihren gemeinsamen Bestrebungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und Lehre und der damit verbundenen Krankenversorgung.
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