(djd). Was die Winterreifenpflicht in deutschen Landen betrifft, haben auch die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung 2013 nicht mehr Klarheit gebracht. Nach wie vor gilt: Es gibt keine generelle, auf bestimmte Zeiten festgelegte Pflicht, den Pkw auf wintertauglicher Bereifung zu bewegen, sondern nur eine situative. Das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fordert der Gesetzgeber M+S- oder Winterreifen. Wie man den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen etwa bei einem plötzlichen Kälteeinbruch bewerkstelligen soll, darüber schweigt der Gesetzestext sich aus.
„In der Praxis kann man die Passage der Straßenverkehrsordnung als Winterreifenpflicht auslegen“, meint der Pressesprecher des Reifenherstellers Continental, Klaus Engelhart, „denn ein Fahrzeug mit Sommerreifen müsste man ja bei einem Wettersturz sofort stehen lassen, wenn man kein Bußgeld riskieren will.“ Er empfiehlt, die „O bis O“-Regel zu beachten, das heißt Winterreifen in etwa von Oktober bis Ostern. Wer sicher unterwegs sein will, sollte in dieser Zeit echte Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol auf der Flanke nutzen, da ausschließlich M+S-gekennzeichnete Reifen keine wirkliche Wintereignung mitbringen müssen. Unter http://www.continental-reifen.de gibt es weitere Tipps und Informationen zur Sicherheit im Winter.