Willkommenes zusätzliches Einkommen

(djd). Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland haben Mühe, ihren Lebensunterhalt mit dem Einkommen aus ihrem Arbeitsverhältnis zu bestreiten. Besonders eng wird es oft, wenn sich Nachwuchs einstellt. Dann muss meist an allen Ecken und Enden gespart werden, ein Urlaub ist vielfach nicht mehr drin. Kein Wunder, dass sich viele Menschen nach einem lukrativen Nebenverdienst umsehen.

Wege zum Zweitjob

Manche Arbeitnehmer würden unter diesen Voraussetzungen gern neue Wege gehen und einen Nebenjob übernehmen, sind sich aber nicht sicher, was sie neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit leisten können und welche Fähigkeiten sie dafür mitbringen müssen. „Wer kontaktfreudig ist, seine Arbeitszeit gut einteilen und Prioritäten setzen kann, bringt beste Voraussetzungen für eine nebenberufliche Tätigkeit mit“, erklärt Professor Dr. Reinfried Pohl, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), und fügt hinzu: „Unseren nebenberuflichen Vermögensberatern stehen schon viele Möglichkeiten offen. Sie knüpfen beispielsweise Kontakte zu neuen Kunden und unterstützen die erfahrenen Kollegen bei der Erfassung von Kundendaten. Und wer als Kunde mit unserer Leistung zufrieden ist, empfiehlt uns einfach weiter, auch davon profitiert jeder Vermögensberater.“

„Hauptarbeitgeber“ informieren

Wer einen Zweitjob übernehmen möchte, sollte in jedem Fall zuvor mit seinem Arbeitgeber sprechen. Denn in vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die besagt, dass der Arbeitgeber mit der Nebentätigkeit einverstanden sein muss. Wichtig ist, dass der Zweitjob die Leistung am Hauptarbeitsplatz nicht beeinträchtigt. Mit Aufgaben im Bereich der Vermögensberatung nimmt man diese Hürde wegen der flexiblen Arbeitszeiten im Nebenjob aber meist mit Leichtigkeit. Und kann dann in Ruhe ausprobieren, ob der Nebenjob vielleicht sogar als Hauptjob geeignet ist.

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