Die Nachfrage nach dem Studiengang Humanmedizin ist wie auch in den letzten Jahren sehr hoch. Auf die 1678 vakanten Studienplätze im Sommersemester 2018 haben sich insgesamt 19.704 Interessenten beworben. Das bedeutet, dass nur in etwa einer von zwölf Bewerbern in diesem Semester Medizin studieren darf. Diese Quote ist so niedrig wie bei keinem anderen Studienfach. Doch wie werden die begehrten freien Plätze belegt? Sind neben dem Notenschnitt im Abitur noch weitere Faktoren relevant? Und welche Möglichkeiten haben Bewerber, wenn sie abgelehnt werden?
Wie läuft die Vergabe der freien Plätze ab?
Humanmedizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang. Das heißt, dass das Zulassungsverfahren deutschlandweit einheitlich geregelt ist. Über das Bewerbungs- und Hochschulportal hochschulstart.de müssen sich alle Interessenten bewerben, um bei dem Auswahlverfahren dabei zu sein.
Die freien Stellen werden nach einer 20-20-60-Regel besetzt:
- 20 % der Zuweisungen erfolgen über den Abiturschnitt.
- Weitere 20 % des verfügbaren Kontingents werden über die Warteliste
- Die Vergabe der restlichen 60 % richtet sich nach dem Ergebnis hochschuleigener Auswahlverfahren.
Bei einem Antrag auf Zulassung für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang müssen vom Bewerber Präferenzen für die einzelnen Hochschulstandorte festgelegt werden. Dabei kann es zu einem Dilemma kommen. Gibt man als Ortswunsch eher beliebte Städte an, erhöht sich aufgrund der höheren Nachfrage die Wahrscheinlichkeit, abgelehnt zu werden. Bei weniger gefragten Orten steigt hingegen die Chance auf eine Zusage. Welche Strategie bei dieser Entscheidung die richtige ist, muss jeder für sich entscheiden.
Wie funktioniert eine Studienplatzklage?
Doch wie läuft eine Studienplatzklage eigentlich ab? Um diese Frage zu beantworten, muss man die rechtliche Grundlage verstehen, auf die sich ein juristisches Vorgehen stützt. Die Hochschulen bestimmen selbst, wie viele freie Plätze sie in einem Semester vergeben können. Die Universität Würzburg hat im Sommersemester 2018 beispielswese 157 verfügbare Plätze offiziell angegeben. Wendet sich ein abgelehnter Bewerber an einen fachlich erfahrenen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hinterfragt dieser gerichtlich dieses Kontingent. Gleichzeitig beantragt er für seinen Mandanten einen sogenannten außerkapazitären Studienplatz. Ein Verwaltungs- oder Amtsgericht prüft, ob die Universität wirklich nur 157 neue Studenten aufnehmen kann. Ein Rechenbeispiel: Gerichtlich wird entschieden, dass in Würzburg 167 Medizinstudenten ihre akademische Ausbildung beginnen könnten. In diesem Fall werden die 10 zusätzlichen Plätze auf die Kläger verteilt. Dies kann über einen universitätseigenen Eignungstest oder über ein Losverfahren geschehen.
Gibt es noch Alternativen, wenn eine Studienklage nicht erfolgreich ist?
Ein Bewerber kann theoretisch gegen die Absage jeder Hochschule gerichtlich vorgehen. Vorausgesetzt er kann es sich leisten. Eine Studienplatzklage kostet für jede Hochschule in etwa zwischen 500 und 1000 Euro. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, sollte man sich von dem konsultierten Anwalt individuell beraten lassen. Er kann einschätzen, wie die Erfolgschance für eine Klage im Einzelfall ist.
Möchte oder kann man sich diesen Betrag nicht leisten, ist eine Zulassung für den Studiengang Medizin über die Warteliste möglich. Eine fachlich relevante Ausbildung (z.B. als Krankenpfleger) kann während dieser Überbrückungszeit sinnvoll sein, um praktische Erfahrung im medizinischen Arbeitsfeld zu sammeln. Wer gleich studieren möchte, kann sich für thematisch verwandte Studiengänge wie Pharmazie oder Tiermedizin bewerben. Ein Medizinstudium im Ausland ist ebenfalls eine Option.