Wie ein Privatpatient beim Zahnarzt

(djd). Die Bundesbürger sind mit ständig steigenden Kosten rund um die Gesundheit konfrontiert – gleichzeitig reduzieren die Krankenkassen sukzessive ihre Leistungen. Wer verantwortungsvoll für seine Gesundheit vorsorgen will, für den können private Krankenzusatzversicherungen ein sinnvolles Investment sein.

Bis zu 100 Prozent der Kosten können erstattet werden

„Ob Zahnersatz, Zahnbehandlung oder professionelle Zahnreinigung: Mit unserer Zahnzusatzversicherung erhalten gesetzlich Versicherte einen Großteil der immer höher werdenden privaten Zuzahlungen erstattet sowie kostenfreie Zusatzleistungen“, erklärt etwa Stefan Voges-Staude, Pressesprecher der Volkswagen Financial Services. Abhängig vom gewählten Tarif erhalten die Versicherten einschließlich der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung 50 beziehungsweise 85 Prozent der Kosten erstattet – beispielsweise bei Zahnkronen und Inlays sowie für Füllungen, Brücken und Prothesen. Auch die Kosten für Implantate, die Wiederherstellung von Zahnkronen und Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten sind abgesichert. Zahnärztliche Behandlungen, die ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt werden, werden zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sogar zu 100 Prozent erstattet. Für einen kleinen Aufpreis bekommen Versicherte zusätzlich zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr erstattet. Auch Parodontose- und Wurzelbehandlungen, die nicht von der Kasse übernommen werden, werden zu 100 Prozent getragen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zahlt der Tarif sogar die kieferorthopädische Behandlung. Dies gilt auch für den Fall, dass die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht einspringt.

Sofortiger Versicherungsschutz

Die in der Regel übliche Wartezeit entfällt bei diesem Tarif der Onlinebank, der Versicherungsschutz tritt sofort mit dem Versicherungsbeginn ein. Sollte man nicht zufrieden sein oder ein noch besseres Angebot bei einem anderen Anbieter finden, gibt es die eingezahlten Beiträge zurück, sofern noch keine Leistungen beantragt wurden.

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