(djd). Wohnen ist teuer: Gut ein Drittel ihres Haushaltseinkommens müssen deutsche Mieter im Durchschnitt für Kaltmiete plus Betriebskosten hinlegen. Kein Wunder, dass der Schreck groß ist, wenn ein Brief vom Vermieter mit einer Mieterhöhung eintrifft. „Darf der das?“, ist dann meist die erste Frage, die Betroffenen durch den Kopf schießt. Die Antwort lautet: Nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Ob diese erfüllt sind, sollten Mieter immer genau prüfen, bevor sie einer Erhöhung zustimmen.
Drei Arten der Mieterhöhung
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten der Mieterhöhung: Erstens kann der Vermieter die Nettokaltmiete erhöhen, weil seine Wohnung billiger ist als andere vergleichbare Unterkünfte. Dies nennt man Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Zweitens kann der Vermieter Kosten für die Modernisierung von Wohnung oder Haus auf die Mieter umlegen, etwa wenn er die Fassade gedämmt oder neue Bäder eingebaut hat. Und drittens kann die Betriebskostenpauschale erhöht werden, wenn sie die laufenden Kosten nicht mehr deckt. Für jede Art der Mieterhöhung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ist man sich über die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht sicher, sollte man fachlichen Rat etwa beim Interessenverband Mieterschutz e.V. (http://www.ivmieterschutz.de) einholen.
Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Am häufigsten suchen Mieter wegen einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete Rat. Dafür wiederum sind dem Vermieter nur vier Begründungen erlaubt:
– Er verweist auf den für die Stadt oder Gemeinde gültigen Mietspiegel und kann nachweisen, dass nach diesem vergleichbare Wohnungen teurer sind.
– Er benennt drei nach Größe, Baualter, Lage und Ausstattung ähnliche Vergleichswohnungen mit vollständiger Adresse.
– Er legt ein Mietwertgutachten eines vereidigten Sachverständigen oder
– einen Auszug aus einer Mietdatenbank bei.
Jedes andere Argument ist ungültig. Zudem darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöht werden, zwischen jeder Erhöhung müssen mindestens 15 Monate liegen.