Leider hört man immer wieder, dass private Krankenversicherungen (PKV) diverse Arztleistungen gar nicht oder erst sehr viel später zahlen. Die Bezahlung der medizinischen Leistung läuft bei Privatpatienten nicht direkt über die Krankenkasse, so wie es bei gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) der Fall ist. Der Patient zahlt die Behandlungskosten erst einmal aus eigener Tasche und bekommt den Rechnungsbetrag in der Regel im Nachhinein von der PKV erstattet.
Doch was ist, wenn die PKV nicht zurückzahlt? Im folgenden Artikel haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten, wer Ihnen hilft, an Ihr Geld heranzukommen und was man sonst noch über die PKV wissen sollte.
Prüfen Sie die Leistungen im Vorfeld
Oft entstehen Probleme bei der Rückerstattung diverser Behandlungskosten dadurch, dass Patienten tatsächlich häufig unwissend darüber sind, was genau die PKV zahlt und was nicht. Prüfen Sie deshalb genau die Leistungsübersicht einer privaten Krankenversicherung und vergleichen Sie ggf. mehrere PKV miteinander, bevor Sie eine bestimmte Versicherung abschließen. Nichts ist ärgerlicher, als wenn Sie erst im Nachhinein feststellen, dass die private Krankenversicherung nicht alles zahlt oder die Kostenübernahme verweigert.
Ein weiterer Tipp unsererseits ist ebenfalls, sich die Kundenrezensionen diverser PKV anzusehen, denn dort kommen Kunden zu Wort, die bereits aus eigener Erfahrung sprechen können.
Falls Sie bereits eine PKV abgeschlossen haben und es in Kürze zu einer Behandlung kommen soll, kontaktieren Sie zuvor lieber noch einmal den Versicherer. Vor allem dann, wenn alternative Heilmethoden präferiert werden, ist die Feststellung einer medizinischen Notwendigkeit schwer. Weitere wichtige Themen, die Sie mit Ihrer PKV besprechen sollten, sind:
- die Kosten für eine Reha,
- Krankengeld oder
- Zahnersatz.
So können Sie Irrtümern aus dem Weg gehen und vermeiden, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
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Medizinische Notwendigkeit – wann ist die Behandlung medizinisch notwendig?
Mit der medizinischen Notwendigkeit sind laut PKV-Verband folgende Merkmale gemeint:
- Eine Krankheit muss vorliegen.
- Es wurden geeignete diagnostischen Maßnahmen angewandt, um die Krankheit zu erkennen.
- Die therapeutischen Maßnahmen, die daraus abgeleitet werden, sollten die Krankheit heilen können oder dem Patienten eine Linderung verschaffen. Die Behandlung und Erkrankung müssen also zusammenpassen und die Fachwelt überzeugen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden oder um neue, innovative Ansätze handelt.
Sie brauchen eine korrekte Rechnung
Damit die Kosten diverser Behandlungen von der PKV erstatten werden können, sollten Sie in jedem Fall immer die Arztrechnung prüfen. Diese muss den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte entsprechen. Darauf sollten beide Parteien, also sowohl der Arzt als auch der Versicherte achten. Deshalb gibt es sogar eine spezielle Software, mit denen Patienten ihre Arztrechnungen prüfen können.
Was tun, wenn die PKV nicht zahlt?
Im folgenden Abschnitt haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt, falls tatsächlich der Fall eintritt und die PKV nicht zahlt:
- Prüfen Sie die Arztrechnung immer auf Korrektheit.
- Prüfen Sie die Leistungen Ihrer PKV.
- Reichen Sie eine Beschwerde immer schriftliche ein und setzen Sie direkt eine Frist zur Antwort.
- Leiten Sie die Anfrage der PKV an Ihren Arzt weiter.
- Kontaktieren Sie ggf. einen PKV-Ombudsmann
Beschwerde einreichen
Falls Sie eine Beschwerde einreichen wollen, sollten Sie das über einen Ombudsmann tun. Dies ist eine unparteiische Schiedsperson, die entsprechende Aufgaben diesbezüglich für Sie wahrnimmt. Hierzu muss sich das PKV-Unternehmen dem Ombudsverfahren allerdings angeschlossen haben. Für den Versicherten ist dieses Verfahren kostenlos, jedoch sind Porto und / oder Telefonkosten zu entrichten. Bevor Sie sich allerdings an eine solche Person wenden, geben Sie Ihrer PKV die Möglichkeit, Stellung zu den Meinungsverschiedenheiten zu nehmen.
Fazit
Wenn eine PKV die Zahlung einer Arztrechnung ganz oder auch nur teilweise verweigert, lohnt es sich immer etwas genauer hinzusehen, Rechnungen zu prüfen und ggf. Beschwerde einzureichen. Meistens hilft es schon, sich mit Rückfragen der PKV an den behandelnden Arzt zu wenden. Wenn das alles nicht hilft, gibt es immer noch die recht einfache und kostengünstige Lösung, sich an einen PKV-Ombudsmann zu wenden, um nicht allein dazustehen.