Was geschieht nach dem Tod: 5 Tipps zur Vorsorge für Ihre Bestattung

Bestattung

Was passiert, wenn Sie eines Tages sterben? Wie soll Ihre Bestattung ablaufen und wem obliegt die Organisation für alle wichtigen Vorgänge, die nach Ihrem Tode eintreten? In den folgenden 5 Tipps lesen Sie, wie Sie die passenden Antworten auf diese oder ähnliche Fragen finden und was eine gute Vorsorge ausmacht.

 

Tipp Nr. 1: Entscheiden Sie, wer sich kümmern soll

In Deutschland gelten die Angehörigen ersten Grades als bestattungspflichtig bzw. bestattungsberechtigt. Diesen Personen kommt die Totenfürsorgepflicht zu, sie müssen sich dementsprechend um die Beerdigung kümmern. Die Reihenfolge sieht dabei wie folgt aus:

  1. Ehepartner oder Ehepartnerin
  2. Kinder bzw. Eltern
  3. Geschwister
  4. Großeltern, Enkelkinder (Nichte, Neffe, Tante, Onkel etc.)

Diese Abfolge und damit verbundene Zugehörigkeit ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht in Stein gemeißelt. Per Bestattungsvollmacht können Sie nämlich selbst entscheiden, ob eine ganz andere Person Ihre Totenfürsorgepflicht übernehmen soll. Eine Bestattungsvollmacht sollte am besten handschriftlich verfasst und notariell beglaubigt sein (wobei es natürlich auch Vordrucke gibt).

Auch ist es ratsam, die Vollmacht von einem Zeugen unterschreiben oder Ihren Hausarzt bestätigen zu lassen, dass Sie das Dokument in Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte aufgesetzt haben. Das gilt vor allem, wenn Sie eine Person bevollmächtigen wollen, die nicht zur Familie gehört und bei der Organisation Ihrer Beerdigung bei Ihren engen Angehörigen auf „Gegenwind“ stoßen könnte. Ebenfalls ist es wichtig, dass Sie mit dieser Person rechtzeitig über Ihre Wünsche sprechen.

 

Tipp Nr. 2: Überlegen Sie, wie und wo Sie bestattet werden möchten

Eine Bestattung ist in der heutigen Zeit ein individueller Vorgang. Sie selbst können im Vorhinein festlegen,

  1. wie Ihre Trauerzeremonie, Ihre Trauerfeier und der Bestattungsvorgang ablaufen sollen und
  2. an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten.

Zum Ort Ihrer Beisetzung

Schon lange ist es nicht mehr automatisch gang und gäbe, auf einem (kirchlichen oder kommunalen) Friedhof in einem Sarg Grab beigesetzt zu werden. Immer mehr Menschen wünschen sich bspw. eine Kremation mit anschließender Beisetzung in einem Urnengrab.

Eine Urne kann aber auch fernab eines Friedhofes, bspw. in einem Friedwald in Form einer Baumbestattung, beigesetzt werden. Selbst alternative Bestattungsformen wie die See- oder Luftbestattung sind denkbar, erfordern allerdings eine explizite Erklärung Ihrerseits in schriftlicher Form, z.B. in Ausgestaltung einer See- bzw. Luftbestattungsverfügung. Der Grund dafür ist einfach: In Deutschland besteht immer noch Friedhofszwang. Möchten Sie diesen umgehen, ist das zwar möglich, muss aber erst offiziell genehmigt werden.

Zum Ablauf Ihrer Beisetzung

Der Ort Ihrer Beisetzung ist nicht das Einzige, über das Sie verfügen können. Auch den Bestattungsvorgang können Sie festlegen. Wenn dieser in christlicher Tradition ablaufen soll, können Sie mit dem Pastor/der Pastorin Ihrer Gemeinde sprechen oder Ihren nahen Angehörigen bspw. mitteilen, welche Lieder gesungen werden und welche Personen am Grab eine Rede halten sollen. Denn auch die christliche Trauerliturgie bietet in der heutigen Zeit Platz für individuelle Wünsche.

Wünschen Sie sich eine freie – sprich weltliche – Trauerzeremonie, die nicht in Bezug auf Gott und die Kirche durchgeführt werden soll, gibt es mittlerweile zahlreiche freie Trauerrednerinnen und Trauerredner, die eine vollkommen individuelle und konfessionslose Bestattungszeremonie durchführen. Das bedeutet nicht, dass Sie auf eine Beerdigung auf einem kommunalen Friedhofoder auf ein Sarggrab verzichten müssen. Auch dahingehend haben sich die heutigen Bestimmungen gelockert.

Die Details rundherum

Überlegen Sie sich, was Ihnen sonst noch wichtig ist. Das können ganz unterschiedliche Dinge sein.

  • Vielleicht haben Sie ja spezielle Vorstellungen davon, wie Ihr Grabstein auszusehen hat und welche Inschriften, Symbole und Ornamente darin eingearbeitet werden sollen.
  • Oder Sie möchten anstelle von Blumen als herkömmliche Grabbepflanzung lieber eine moderne und ganzjährig pflegeleichte Gestaltung mit Zierkies.
  • Vielleicht haben Sie aber auch konkrete Vorstellungen davon, wer zu Ihrer Trauerfeier kommen soll und wer nicht.


Tipp Nr. 3: Sprechen Sie mit Ihrer Familie bzw. dem/der Bestattungsbevollmächtigten über Ihre Vorstellungen

Dies ist ein zentraler Aspekt, der auch in den vorangegangenen Tipps schon angeklungen ist, hier aber – aufgrund seiner Wichtigkeit – noch einmal gesondert erwähnt werden soll. Uns Menschen ist es nämlich zu eigen, die Beschäftigung mit dem Thema Tod und Sterben zu vermeiden. Der Tod macht uns Angst, er ist so ungewiss und endgültig. Selbst Menschen, die fest in ihrem Glauben verankert sind und an ein Leben nach dem Tod glauben, verdrängen den realen und pragmatischen Umgang damit zuweilen. Dabei ist es wirklich wichtig, dass Ihre Angehörigen über Ihre Bestattungswünsche umfassend Bescheid wissen, damit nach Ihrem Tode alles in Ihrem Sinne geschieht. Das entlastet Sie und Ihre Familie.

Möchten Sie solch ein Gespräch lieber nicht führen, haben Sie die Möglichkeit, eine Bestattungsverfügung aufsetzen zu lassen. In diesem notariell zu beglaubigenden Dokument können Sie ganz detailliert festlegen, welche Art der Beisetzung Sie wünschen, wie Ihr Grabmal aussehen und der Ablauf Ihrer Trauerfeier vonstattengehen soll. Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst sein. Es gibt allerdings – wie auch bei der Bestattungsvollmacht – digitalisierte Vordrucke, die frei im Internet verfügbar sind. Entscheiden Sie sich für dieses Vorgehen, sollten Sie neben Ihrer eigenen Unterschrift, dem Ort und Datum des Verfassens noch einen Zeugen (und/oder Ihren Hausarzt) unterschreiben lassen.

ABER: Selbst wenn Sie das Festhalten Ihrer Wünsche über die Bestattungsverfügung regeln, sollten Ihre Angehörigen zumindest wissen, dass es diese gibt und wo sie zu finden ist!

 

Tipp Nr. 4: Klären Sie finanzielle Aspekte rechtzeitig

Eine Bestattung ist nicht unbedingt kostengünstig. Je nachdem, was Sie sich vorstellen, kann sie mehrere tausend Eurokosten. Da hilft es, auch die finanziellen Dinge rechtzeitig in Augenschein zu nehmen und zu regeln.

Vorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung

Haben Sie sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden, können Sie mit diesem einen Vorsorgevertrag abschließen. In diesem Vertrag halten Sie organisatorische Details Ihrer Beisetzung fest und begleichen zu Lebzeiten die Kosten. Somit sind Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes finanziell entlastet.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie einen Vorsorgevertrag abschließen, achten Sie darauf, das Geld für Ihre Bestattung auf einem Treuhandkontoaufzubewahren. Sollte das von Ihnen erwählte Bestattungsunternehmen insolvent gehen, sind Sie auf diese Weise geschützt und Ihr Geld ist nicht verloren.

Um die Kosten Ihrer Bestattung decken zu können, können Sie auch eine Sterbegeldversicherung abschließen – eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Wie bei anderen Versicherungen auch, zahlen Sie monatlich einen Betrag X in Ihre Versicherung ein. Im Falle Ihres Todes wird die vereinbarte Versicherungssumme dann an die „Begünstigten“ ausgezahlt, damit diese Ihre Bestattung bezahlen können.

Bitte beachten Sie:Wenn Sie vorhaben, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, ist es sinnvoll, sich VOR Festsetzung der Versicherungssumme Gedanken über die zu erwartenden Kosten, d.h. eben auch über die konkrete Ausgestaltung Ihrer Bestattung, zu machen.

 

Tipp Nr. 5: Ihre Bestattungswünsche gehören nicht ins Testament  

Eine Testamentseröffnung findet in der Regel einige Wochen nach dem Ableben statt. Haben Sie sich für eine klassische Beerdigung in einem Sarggrab entschieden, sind Sie zum Zeitpunkt Ihrer eigenen Testamentseröffnung demnach schon längst bestattet worden. Werden Sie in einer Urne beigesetzt, kann dies natürlich anders aussehen. Hier gelten andere Fristen, die Bestattung kann mehrere Wochen nach dem Tode erfolgen, wenn dies aus organisatorischen Gründen gewünscht ist.

Dennoch: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Bestattungswünsche nicht ins Testament schreiben, sondern ggf. eine Bestattungsverfügungaufsetzen lassen oder aber, wie beschrieben, eine eng vertraute Person mit Ihren Wünschen betrauen.

Auch sollten Sie alle wichtigen Unterlagen und Dokumente, die nach Ihrem Tode benötigt werden könnten, wie z.B. Ihre Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung sowie Krankenkassenkarte, Ihren Organspendeausweis, Ihren Bestattungsvorsorgevertrag und Personalausweis, Ihr Familienstammbuch und Ihre Geburts- und/oder Heiratsurkunde an einem gut auffindbaren Ort verstauen wie z.B.

  • offenkundig auffindbar an einem prominenten Platz in Ihrer Wohnung,
  • im Arbeitszimmer in der Schreibtischschublade,
  • bei einem nahen Angehörigen bzw. dem/der Bestattungsbevollmächtigten,
  • beim Pfarramt, wenn Sie auf einem kirchlichen Friedhof beerdigt werden wollen,
  • bei Ihrem ausgewählten Bestattungsunternehmen,
  • beim Notar oder Anwalt.


Fazit

Auch wenn sich niemand gerne mit dem Thema Tod beschäftigt, hilft es doch, zentrale Aspekte der eigenen Bestattung rechtzeitig zu klären und mit den nahen Angehörigen abzusprechen. Auch kann es sinnvoll sein, eine Bestattungsvollmacht oder -verfügung aufzusetzen sowie einen Vorsorgevertrag und/oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Inwiefern dies vonnöten ist, klärt sich am besten in einem Gespräch mit einer Vertrauensperson.

Nach oben scrollen