(djd). Hat man erst einmal erfolgreich Bewerbungen geschrieben, die ersten Vorstellungsgespräche hinter sich gebracht und endlich den Ausbildungsvertrag abgeschlossen, ist der Weg ins Berufsleben mit reichlich Fragezeichen gepflastert. Denn was ist beispielsweise eine Sozialversicherungsnummer und wo gibt es sie? Normalerweise bekommt man diese Nummer in einem Schreiben der gesetzlichen Rentenversicherung mitgeteilt und gibt sie dann an seinen Arbeitgeber weiter. Man braucht sie erst mit dem Beginn der ersten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Mit Fragen dazu wenden sich Berufseinsteiger am besten an den Rentenversicherungsträger.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Der Betrieb muss seine Auszubildenden in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Der Azubi hat aber das Recht, seine Versicherung selbst auszuwählen. Allerdings muss diese Entscheidung innerhalb von 14 Tagen gefallen sein und dem Ausbilder mitgeteilt werden. Ansonsten muss man die bisherige Krankenversicherung nehmen – also meist die, in der man über seine Eltern versichert war.
Wichtig ist auch die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU. Um die muss sich allerdings jeder selbst kümmern, denn der Gesetzgeber sorgt nicht mehr vor für den Fall, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Für Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger gibt es beispielsweise die Einsteiger-BU der Nürnberger Versicherungsgruppe. Mit dieser Versicherung kann man sich dank niedriger Anfangsbeiträge und moderaten Beitragsanpassungen auch mit kleinem Geldbeutel einen konstanten Schutz sichern.
In kleinen Schritten zum Vermögen
Eine gute Sache sind für alle Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen. Die bekommen viele Arbeitnehmer jeden Monat als Extra-Spargroschen von ihrem Chef. Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, dieses Geld anzulegen, und obendrein eine staatliche Förderung. Selbst wenn der Arbeitgeber die Vermögensbildung nicht unterstützt, können Arbeitnehmer ihre Sparrate direkt von ihrem Nettogehalt abziehen lassen und kommen so auch in den Genuss der Förderung.