Wer ist pflegebedürftig?
Die Begriffe „Pflege“ und „Pflegebedürftigkeit“ hat jeder von uns schon ein Mal gehört. Doch ab wann ist ein Mensch pflegebedürftig? Laut dem Bundesministerium für Gesundheit ist eine Person dann pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung eingeschränkt in der Beweglichkeit, körperlichen Pflege, Haushaltsführung und der Ernährung ist. Je nach Pflegestufe entscheidet sich, ob eine Pflegekraft hinzugezogen werden muss oder nicht.
Die Pflegestufen
Man unterscheidet zwischen mehreren Pflegestufen. Bei der Vorstufe, oder auch der Pflegestufe 0, handelt es sich um Personen, welche zwar Hilfe bei der Grundpflege oder bei der Haushaltsführung benötigen, auf eine Betreuung aber nicht angewiesen sind. Häufig reicht die Unterstützung oder Beaufsichtigung von Familienangehörigen aus. In die erste Pflegestufe werden Menschen eingestuft, die der Hilfe bei der Grundpflege anderer bedürfen. Die zweite Pflegestufe wird Personen zugeteilt die schwer pflegebedürftig sind, also in ihrem Leben ohne Hilfe eingeschränkt sind. Die dritte Pflegestufe liegt bei schwerster Pflegebedürftigkeit vor, diese Menschen können Ihren Alltag ohne Hilfe anderer nicht bewältigen. Die Pflegestufen werden nach einem sorgfältigen Begutachtungsverfahren zugeteilt. Bei der Einstufung wird vor allem darauf geachtet, wie sehr die betroffene Person auf die Hilfe angewiesen ist, wie häufig sie der Hilfe bedarf und wie viel Zeit der Helfen dafür investieren muss.
Wer kann pflegen?
In erster Linie unterstützt die enge Familie den Betroffenen. Handelt es sich bei diesem zum Beispiel um einen Demenzkranken, wird ihm keine oder nur die erste Pflegestufe zugeteilt. In solch einem Fall reicht eine Beaufsichtigung und leichte Unterstützung beim Ausführen der alltäglichen Tätigkeiten. Bei der zweiten Pflegestufe wird oftmals eine mobile Pflegekraft hinzugezogen, die der Familie einige Aufgaben abnimmt und den Betroffenen mehrmals täglich fördert. Wird die letzte Pflegestufe zugeteilt, gilt der Patient als pflegebedürftig. Hier wird eine 24-Stunden-Pflege hinzugezogen, welche sich rund um die Uhr im Haus befindet und für den Pflegebedürftigen sorgt.
Vor- und Nachteile einer Rund-um-die-Uhr-Pflege
Die Vorteile einer 24-Stunden-Pflege liegen klar auf der Hand: Als Angehöriger ist man damit entlastet. Man kommt dem Pflichtbewusstsein nach, den Kranken pflegen zu müssen und kann sich gleichzeitig um das eigene Leben kümmern, ohne groß eingeschränkt zu sein. Setzt man sich eigenständig mit der Pflege auseinander, wird man oftmals mit der Hilflosigkeit und den Beschwerden der betroffenen Person konfrontiert und hat dann selbst drunter zu leiden. Eine Pflegekraft hinzu zu ziehen ist häufig klüger, denn diese hat eine Ausbildung in diesem Bereich genossen. Sie kennt sich mit der Situation aus, weiß was zu tun ist, und ist auf alles vorbereitet. Dadurch, dass sie in keiner Beziehung zum Betroffenen steht, fällt es ihr leichter mit diesem umzugehen. Ein großer Nachteil ist, dass die häusliche Pflege sehr kostspielig ist und oft nicht komplett von der Krankenkasse übernommen wird.
Warum eine polnische Hilfskraft?
Natürlich bleibt die Pflegekraft keine fremde Person. Durch die kompetente Ausbildung kann diese schnell eine gute Beziehung zum Pflegenden aufbauen. Dieser sollte sich bei der Hilfskraft wohlfühlen und ihr vertrauen können, schließlich soll die Pflegekraft ihm ja bei zahlreichen Tätigkeiten helfen und in seine Privatsphäre eingreifen. Aufgrund von kulturellen Einflüssen eignen sich insbesondere polnische Pflegekräfte für die häusliche rundum Betreuung. Respekt vor dem Alter und den Eltern stehen in der polnischen Kultur an oberster Stelle, so kümmern sich diese besonders sorgfältig und liebevoll um kranke und alte Menschen. Ohne große Bedenken können Sie eine polnische Hilfskraft einstellen und sich selbst davon überzeugen. Hier mehr erfahren.