Mit der Veranstaltung "Wann ist der Embryo ein Mensch?" dokumentiert die Juristische Gesellschaft Augsburg e. V., dass sie sich über Alltagsfragen von Juristen hinaus auch mit gesellschaftlichen Grundsatzproblemen auseinandersetzt. Angesichts des medizinisch-ethischen Grenzbereichs, in dem sich das Thema des Abends bewegt, hat die Juristische Gesellschaft zwei kompetente Gesprächspartner aus zwei der tangierten Disziplinen als Referenten eingeladen: Der Augsburger Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger hat in Theologie und in Volkswirtschaftslehre promoviert. Er wurde 2005 in den Nationalen Ethikrat berufen und gehört seit 2008 dessen Nachfolgegremium, dem Deutschen Ethikrat, an, der sich in regelmäßigen Sitzungen mit ethischen Grundfragen und ihren Folgen für Individuum und Gesellschaft befasst. Prof. Dr. Henning Rosenau ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und zugleich Leiter des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Nach einem Impulsreferat Rosenaus werden beide Referenten im Gespräch einzelne Fragestellungen diskutieren und die Erörterung mit dem Auditorium fortsetzen.
Am Thema interessierte Gäste sind ebenso willkommen wie die Vertreter/innen der Medien.
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Kontakt:
RA Hans-Peter Bernhard
Vorstandsmitglied der Juristischen Gesellschaft Augsburg e. V.
c/o Kanzlei Seitz – Weckbach – Fackler
Telefon 0821/34585-16
hpbernhard@seitz-partner.de
(idw, 07/2010)