Vertrauen ist gut …

(djd). Wer vor der Entscheidung für den Bau eines Hauses steht, verliert leicht den Überblick: Viele Anbieter präsentieren eine Vielfalt unterschiedlicher Optionen. Neben vielen großen und seriösen Unternehmen gibt es immer wieder die eine oder andere Firma, bei der Bauherren Vorsicht walten lassen sollten. Denn eine Pleite des Auftrag nehmenden Unternehmens kann für den Bauherren gravierende Folgen haben.

In einer aktuellen Mitgliederbefragung der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) nannten immerhin 21 Prozent der Befragten eine Insolvenz des Baupartners als Ursache dafür, dass Baumängel nicht mehr beseitigt werden konnten. Noch dramatischer sind die Folgen, wenn Eigenkapital vernichtet wird und die Finanzierung und Baufertigstellung des neuen Zuhauses ins Wanken geraten.

Verträge von Vertrauensanwalt prüfen lassen

Eine sorgfältige Auswahl der Baufirma sollte daher eigene Recherchen über das Unternehmen einschließen, Bauherren in spe können auch nach Referenzen fragen und das Gespräch mit anderen Kunden des Unternehmens suchen. Mehr Sicherheit bietet auch ein Firmencheck mit Wirtschaftsauskunft, wie ihn der BSB für seine Mitglieder anbietet. Vor Vertragsabschluss hart über den Bauvertrag zu verhandeln und ihn von einem Vertrauensanwalt prüfen zu lassen, ist auf jeden Fall sinnvoll. Ist das Bauprojekt gestartet, sollte die Zahlung streng nach Baufortschritt erfolgen, damit der Bauherr nicht in Vorleistung geht – im Falle einer Insolvenz ist das Geld sonst ganz oder teilweise verloren. Mehr Sicherheit gibt auch eine sogenannte Fertigstellungsbürgschaft, die der Bauunternehmer leistet. Mehr Informationen zum Thema gibt es unter http://www.bsb-ev.de im Internet.

Baumängel mit Sachverständigen-Rat rechtzeitig erkennen

Deutlich mehr Schutz bietet auch die Baubegleitung durch einen unabhängigen Bauherrenberater. Er kann bei regelmäßigen Baustellenbegehungen die Vertragserfüllung und die Qualität der Arbeiten kontrollieren, Mängel frühzeitig erkennen und den Bauherren bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung unterstützen.

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