(mpt-197). Ist eine Person aufgrund einer Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, so muss jemand anderes alle wichtigen Entscheidungen für sie übernehmen und fällen. Dabei sollte es sich um jemanden handeln, dem man absolut vertraut. Deswegen empfiehlt es sich, die erforderlichen Vollmachten beizeiten zu erteilen. Im Finanzbereich ist beispielsweise eine Bankvollmacht nützlich, um auch bei Krankheit oder Tod weiter handeln zu können. Die Vordrucke dafür halten die in der Regel bereit. Ebenfalls sinnvoll ist eine Betreuungsverfügung, bei der der Verfasser einen Betreuer festlegt – für den Fall, dass ein Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnet. Noch wichtiger sind jedoch die Vollsorgevollmacht und die Patientenverfügung.
Patientenverfügung verpflichtet Ärzte
Deren Wichtigkeit erklärt Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München: „Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben.“ Gemeinsam mit den Ärzten entscheidet die bevollmächtigte Person dann über die Behandlung des Patienten – natürlich unter strikter Beachtung seines Willens. Handeln Ärzte zuwider, gehen sie das Risiko einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Für den letzten Gang vorsorgen
Auch wenn der Gedanke daran gerade für Angehörige meist traurig und beängstigend ist, ist auch der letzte Gang heute kein Tabuthema mehr. Das sollte er auch nicht sein, denn zu Recht möchten viele Menschen ihren Abschied vom Leben nach ihren ganz eigenen und individuellen Vorstellungen gestalten. Eine Sterbegeldversicherung ermöglicht es, bereits zu Lebzeiten Vorsorge dafür zu treffen. „Diese Versicherung deckt die Kosten für die Beisetzung und andere direkt mit dem Tod verbundene Ausgaben ab“, erklärt Andrea König-Uber von den Ergo Direkt Versicherungen ( https://ergodirekt.de/de.html ). „Man kann auf diese Weise eine angemessene Bestattung sicherstellen und die entsprechenden Vereinbarungen direkt mit dem Bestatter treffen. Und die Hinterbliebenen werden dabei finanziell entlastet.“