Verkehrsregister-Reform – Leichte Vergehen werden verziehen

(dmd). Das Verkehrszentralregister wird reformiert. Ein Teil der Neuerungen kommt Verkehrssündern mit einem Punkte-Konto in Flensburg zugute – sofern sie nicht zu den wirklich bösen Autofahrern gehören.

Die Amnestie, die der Verkehrsminister für die Reform des Registers laut der Bild-Zeitung geplant hat, bezieht sich nur auf leichte Verkehrsverstöße wie zum Beispiel das Fahren ohne gültige Umweltplakette oder ohne Kennzeichen. Wer dafür Punkte auf seinem Flensburg-Konto kassiert hat, soll diese im nächsten Jahr verlieren.

Ab 2014 soll dann das neue Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft treten. Den Plänen zufolge sollen grobe Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise zu schnelles Fahren in Ortschaften, künftig generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. Schwerwiegende Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel, werden mit zwei Punkten geahndet. Aktuell werden Verkehrsdelikte je nach Schwere noch mit ein bis sieben Punkte sanktioniert.

Der Führerschein soll künftig jedoch nicht erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei acht Punkten entzogen werden. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten ist eine letzte Verwarnung vorgesehen. Die Einträge können mittels einer Nachschulung abgebaut werden, oder es kann auf Verjährung gewartet werden. Delikte mit einer Ein-Punkt-Strafe sollen nach zwei Jahren aus dem Zentralregister gelöscht werden, Zwei-Punkt-Delikte nach drei Jahren.

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