Vereine sind gefordert

(djd). Vereine sind eine wichtige Säule für das soziale Leben und die kulturelle Vielfalt in den deutschen Städten und Gemeinden. Vor allem kleinere Organisationen leiden aber häufig unter der Last rechtlicher Vorgaben. Ein Beispiel ist die generelle Umstellung auf das neue europäische SEPA-Format im Zahlungsverkehr. Es ersetzt ab Februar 2014 das herkömmliche Lastschriftverfahren, das dann nicht mehr möglich ist. Betroffen sind Vereine, die über Lastschriften und Bankeinzug ihre Mitgliederbeiträge einziehen – und das dürften die meisten sein.

Rechtzeitig Maßnahmen ergreifen

Gelassen können Vereine der Umstellung entgegensehen, wenn sie sich auf eine Software stützen, die schon jetzt die neuen Vorgaben berücksichtigt. Weil es dabei um mehr als ein paar Bankformalitäten geht – nämlich organisatorische, rechtliche und technische Änderungen – hat beispielsweise der Softwarehersteller Lexware bereits reagiert. Die Updates seiner Vereinssoftware „QuickVerein (Plus) 2013“ und „Lexware vereinsverwaltung (premium) 2013“ werden ab April Funktionen und Anpassungen enthalten, die eine automatische Umstellung auf das SEPA-Format ermöglichen. Zusätzliche Informationen und Checklisten zur SEPA-Umstellung finden Vereinsfunktionäre unter http://www.verein-aktuell.de im Internet.

Software hilft bei Umstellung

Um am neuen Verfahren teilnehmen zu können, müssen die Vereine zunächst unter der Webadresse http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) beantragen. Diese wird nach der Freischaltung bei der Hausbank hinterlegt und in der Korrespondenz des Vereins verpflichtend angegeben. In den ab April verfügbaren Updates der Vereinssoftware von Lexware kann die Gläubiger-ID bereits angelegt werden und erscheint dann in allen relevanten Dokumenten.

Im nächsten Schritt stellt die Software automatisch die Bankdaten der Vereinsmitglieder auf IBAN/BIC (Internationale Bankkontonummer) um. Zusätzlich bietet das Programm rechtssichere Musterschreiben und eine Verwendungszweckvorlage für Kontoauszüge. So können Vereine ihre Mitglieder ganz einfach über die Umstellung informieren.

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