Zum 1. Oktober 2017 ist der neue Rahmenvertrag „Entlassmanagement“ in Kraft getreten. Nach einigem Hin und Her haben der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Formalien dazu beschlossen. „Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung“, heißt es dazu in § 39 des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch. Zu diesem nun standardisierten Entlassmanagement gehört, dass Krankenhäuser nach Ablauf der Behandlung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Verordnungen ausstellen können und Patienten einen Medikationsplan aushändigen. Zudem sollen die Krankenkassen stärker eingebunden werden, indem sie insbesondere die Koordinierungsfunktion übernehmen.
Doch was als eine Verbesserung für die Patienten gedacht war, stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Daher veranstaltet die BioCon Valley® GmbH am 9. Mai 2018 das Symposium „75. BioCon Valley-Treff – Entlassmanagement: Rechtliche Rahmenbedingungen – Praktische Herausforderungen“. In Kooperation mit der Strategiegruppe III „Gesundes Alter(n)“ des Kuratorium Gesundheitswirtschaft informiert das Netzwerk der Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns über die Herausforderungen des Rahmenvertrags.
In den Räumen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock) gibt es von 15:00 bis 18:00 Uhr Impulsvorträge von Praktikern und eine Diskussionsrunde mit Experten. Beantwortet werden folgende Fragen: Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Welche Probleme ergeben sich in der Praxis? Mit Impulsvorträgen von Akteuren aus der Praxis und einer Diskussionsrunde mit Experten möchten wir aktuelle Herausforderungen und potenzielle Lösungsansätze diskutieren.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich unter http://www.bioconvalley.org/termine/ an.