(djd). Was vielen nicht bewusst ist: Großeltern, die mit ihrem Enkelkind in den Urlaub fahren, Babysitter oder Freunde und Bekannte, die stundenweise auf ein ihnen anvertrautes Kind aufpassen – sie alle übernehmen eine gesetzliche Verpflichtung. Denn jeder, der für einen vereinbarten Zeitraum die Verantwortung für Kinder trägt, muss dafür sorgen, dass diese selbst keinen Schaden erleiden und auch Dritten keinen Schaden zufügen. So sind beispielsweise auch die Eltern eines Geburtstagskinds für die angemessene Aufsicht aller minderjährigen Gäste verantwortlich. „Nur eine Privat-Haftpflichtversicherung bietet für diese verantwortungsvolle Aufgabe ausreichenden Schutz“, erklärt Dr. Jan-Peter Horst, Leiter des Produktmanagements Haftpflicht-, Unfall-, Sachversicherung bei der HDI Versicherung. Die sogenannte Aufsichtspflicht ist gesetzlich verankert. Wenn sie verletzt wird, beispielsweise das Kind in einem fahrlässig unbeobachteten Moment auf die Straße läuft und in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, können hohe Schadenersatzforderungen auf den Verantwortlichen zukommen.