Vater Staat hilft bei der Fortbildung

(djd). Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften ist in der deutschen Wirtschaft groß. Wer sein Wissen auf den neuesten Stand bringt, hat auf dem Arbeitsmarkt beste Chancen. Das gilt nicht zuletzt für Frauen, die in der Buchhaltung oder im Steuer- und Rechnungswesen tätig waren und nach der Elternzeit zurück in den Beruf wollen. Eine entsprechende Weiterbildung muss aber nicht nur mit den familiären Verpflichtungen in Einklang gebracht werden, sondern auch finanzierbar sein.

Der Staat fördert die berufliche Fortbildung vor allem durch das „Meister-BAföG“. Wer Bilanzbuchhalterin, Controllerin oder Steuerfachwirtin werden will, kann von diesen Maßnahmen profitieren. Die Förderung besteht aus einem einkommensunabhängigen Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 Prozent. Der Rest der Kursgebühr wird über ein KfW-Darlehen finanziert. Wer am Ende die Prüfung besteht, dem werden 25 Prozent des Restdarlehens erlassen.

Alle Informationen zum Meister-BAföG, aber auch zu Bildungsgutscheinen der Bundesagentur für Arbeit sowie zu regionalen Förderprogrammen gibt es beispielsweise auf den Webseiten der Steuer-Fachschule Dr. Endriss (http://www.steuerfachschule.de). Das Institut ist Deutschlands größte Spezialschule im Steuer- und Rechnungswesen sowie Controlling und seit mehr als 60 Jahren bundesweit aktiv. Angeboten werden Lehrgänge sowohl für Berufstätige wie für Wiedereinsteigerinnen.

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