Unisex-Tarife: Wer Bescheid weiß, kann die Vorteile nutzen

(mpt-12/246). Männer und Frauen mussten in der privaten Rentenversicherung für ähnliche Vorsorgeverträge bisher unterschiedlich hohe Beiträge entrichten. Der Grund dafür: Frauen haben der Statistik zufolge im Durchschnitt eine um fünf Jahre höhere Lebenserwartung als Männer. Dieses Faktum fand bei Männern bislang mit niedrigeren Beiträgen oder höheren Leistungen Berücksichtigung, Frauen mussten im Gegenzug wegen der längeren Lebenserwartung höhere Beiträge zahlen.

Diesen „kleinen Unterschied“ in Versicherungsverträgen gibt es ab dem 21. Dezember 2012 nicht mehr: Die Versicherer dürfen keine Angebote mehr mit unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen auf den Markt bringen, stattdessen gibt es nur noch Unisex-Tarife. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass solche unterschiedlichen Beiträge für Männer und Frauen nicht mit der Grundrechte-Charta der EU im Einklang stünden. Die Konsequenz: Männer müssen vor allem bei Rentenversicherungen mit deutlich höheren Beiträgen rechnen, bei Frauen werden sie im Gegenzug sinken.

Unisex-Tarife: Die Konsequenzen für die bAV

Welche Konsequenzen hat dies für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)? „Im Moment ist es so, dass in Unternehmen mit einem hohen Männeranteil das Gros der Beschäftigten einen höheren Beitrag zur bAV zahlen muss als in ,frauenlastigen Unternehmen'“, betont Michael Reizel, Chef der auf Beratung und Kommunikation im Themenumfeld Vergütung und Versorgung spezialisierten BVUK-Gruppe (http://www.bvuk.de/). Hier werde es jedoch durch die Unisex-Entscheidung zu Änderungen kommen. Michael Reizel: „Die Versicherer bieten im vorauseilenden Gehorsam auch im Bereich der bAV ab Dezember Unisex-Tarife an, um nicht in eine vielleicht mögliche Haftungsproblematik zu geraten.“ In diesem Kontext ist es notwendig, dass sich Unternehmen und Mitarbeiter ausreichend informieren. Die BVUK-Gruppe etwa befasst sich mit der Entwicklung passgenauer bAV-Systeme vor allem für mittelständische Firmen. Informationen gibt es unter http://www.bvuk.de im Internet.

Vor allem Männer sollten sich schnell informieren

Nach Auffassung von Michael Reizel ist schon jetzt abzusehen, dass die Versicherungsbranche im Vorgriff einer identischen Rechtsprechung des EuGH zur bAV die Unisex-Tarife auch dort hinterlegen wird. „Für alle Männer, die noch über keine bAV verfügen, kann es vor diesem Hintergrund nur heißen, sich zu informieren, bevor die neuen Unisex-Tarife Platz greifen, denn dann kommt es definitiv zu einer Beitragsanhebung.“ Doch auch Frauen sollten nicht mit dem Abschluss eines Vertrags warten. Auch wenn sie durch die Unisex-Tarife in Sachen Beitrag prinzipiell einen Vorteil haben, so lässt sich dieser nicht komplett in Form der vereinbarten höheren Leistung nutzen. „Denn bei Vertragsabschluss ist das Lebensalter um ein Jahr fortgeschritten, was sich auf die Berechnung der entsprechenden Leistung auswirkt. Dieser sogenannte Alterssprung ist nicht mit der durch die Unisex-Tarife veranlassten Reduzierung einholbar“, betont Michael Reizel.

Passgenauigkeit ist entscheidend

Verträge, die schon existieren, genießen auch in der bAV unabhängig vom Unisex-Urteil Bestandsschutz. Das Thema Unisex-Tarife beweise aber einmal mehr, so Michael Reizel, wie bedeutsam es sei, sich ausführlich über die Optionen der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Mehr denn je seien die richtige Mischung und die Passgenauigkeit entscheidend, betont Reizel. Ausschlaggebend sei immer die individuelle Situation. Besonders die bAV könne man trotz ihres kollektiven Charakters sehr persönlich ausgestalten. „Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Partners für die Vorsorge“, so Reizel. Nur er könne in ergebnisoffenen Gesprächen optimale Pakete zusammenstellen.

Mehr Informationen gibt es unter http://www.bvuk.de/ im Internet.

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