Übung macht den guten Fahrer

(djd). Schulterblick, Blinker setzen, noch ein Blick zurück, einordnen, sich dem fließenden Verkehr anpassen – irgendwann beherrschen Autofahrer all das völlig automatisch. Übung macht schließlich den Meister. Wenn es darum geht, Routine zu entwickeln, können sogenannte Microcars eine wertvolle Hilfe sein. Seit Januar 2013 dürfen die pfiffigen Leichtautos eigenständig von allen ab 16 Jahren gefahren werden, die einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Die Fahrzeuge dürfen zudem mit allen Zweirad-Führerscheinen und dem Traktorführerschein gelenkt werden.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schon mit 15 Jahren

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es Jugendlichen sogar erlaubt, sich schon mit 15 Jahren an das Steuer der flotten Wagen zu setzen. Sie sind bestens geeignet, um beispielsweise schnell mal zwei Kisten Wasser aus dem Getränkemarkt zu holen. Sie lassen sich auch gut für kurze Wege nutzen, gerade so, wie es in Amerika häufig mit den flotten „Golfcars“ gemacht wird. Außerdem können die jungen Leute mit den Microcars unabhängig von den Eltern und von öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Ausbildungsplatz oder auch die Schule erreichen – was gerade in ländlichen Regionen oder am Stadtrand eine große Erleichterung sein kann.

Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

Die Höchstgeschwindigkeit eines Microcars darf 45 Stundenkilometer nicht übersteigen. Leicht-Kraftfahrzeuge sind heute schon günstig zu haben: Das Leichtauto „IXO Urban“ zum Beispiel gibt es schon ab 9.990 Euro. Es saust komfortabel durch den Stadtverkehr und passt auch in kleinste Parklücken. Trotzdem bietet der Wagen erstaunlich viel Stauraum. Ein Familienmitglied samt Gepäck zum Bahnhof oder zum Flugplatz zu bringen, ist mit den Wagen ohne großen Aufwand möglich. Mehr Informationen gibt es unter http://www.16mobil.de im Internet.

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