(dmd). Flugzeug-Gurte bieten auch Kindern Schutz. Doch bisweilen bergen sie Gefahren und verletzen die Kleinen bei einer Notlandung oder bei heftigen Turbulenzen unter bestimmten Umständen. Daher rät der TÜV Rheinland, den Nachwuchs bei einer Flugreise am besten in einen Auto-Kindersitz zu setzen. Allerdings kommen dafür nicht alle Modelle in Fragen.
Ob der Einsatz eines Auto-Kindersitzes auch im Flugzeug erlaubt ist, ist am Zertifikat oder an den Normen erkennbar, wie zum Beispiel das „For use in Aircraft“-Label des TÜV Rheinland. Doch nicht jede Fluggesellschaft akzeptiert jeden Sitz. Wer mit kleinen Kindern bis 1,25 Metern Körpergröße verreisen will, sollte daher vor dem Flug abklären, ob der eigene Autositz genutzt werden kann. Ein Telefonat empfiehlt sich häufig schon deswegen, weil viele Fluggesellschaften die Anmeldung eines Kindersitzes verlangen.