(djd). In Deutschland leben nach Expertenschätzungen weit über 20 Millionen Haustiere, etwa jeder dritte Haushalt möchte auf Mitbewohner wie Hund, Katze, Wellensittich oder Meerschweinchen nicht verzichten. Des einen Freude an den niedlichen Hausgenossen führt bei den lieben Nachbarn aber oft zu Verdruss, die Haltung von Tieren ist zudem einer der häufigsten Auslöser für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erläutert: „Entscheidend ist die Regelung im Mietvertrag. Ist dort die Hunde- oder Katzenhaltung verboten, muss man sich daran halten.“ Stehe im Mietvertrag dagegen, dass die Hunde- oder Katzenhaltung von einer Erlaubnis des Vermieters abhänge, dann müsse man seine Zustimmung einholen. Ein genereller Passus im Mietvertrag wie „Tierhaltung verboten“ oder „Tierhaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters“ sei dagegen unwirksam. Der Grund: Kleintiere dürfe man als Mieter immer halten.
Kleintiere sind in der Haftpflicht mitversichert
Wer die Freude an Haustieren ungetrübt genießen will, sollte sich gegen Schäden absichern, die sie anrichten können. Hier hilft eine private Haftpflicht – auf die ohnehin niemand verzichten sollte – oder eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung. Tritt oder beißt ein Tier oder löst es gar einen Verkehrsunfall aus, entstehen Schäden, die im Extremfall in die Millionen gehen. Die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Pflege und Verdienstausfall sowie eventuelle Forderungen nach Rentenzahlungen oder Schmerzensgeld summieren sich schnell. Solche Schadensersatzforderungen können einen unversicherten Tierbesitzer in den Ruin treiben. Dabei nützt es nichts, wenn den Tierhalter keine direkte Schuld trifft, zahlen muss er laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) trotzdem.
Typisches Beispiel ist ein Hund, der sich losreißt, jemanden anspringt oder beißt. Ob Tierhalter eine zusätzliche Tierhaftpflichtversicherung brauchen oder ob die private Haftpflicht genügt, hängt von der Art des Haustiers ab. Markus Kasper von den Ergo Direkt Versicherungen erläutert: „Kleine Hausgenossen wie Vögel, Kaninchen sowie Goldhamster und Meerschweinchen sind in die private Haftpflichtversicherung ,ihrer‘ Familie eingeschlossen. Das gilt auch für Katzen. Hunde und Pferde benötigen dagegen eine eigene Versicherung, nämlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung.“
Versicherung prüft Schadensfall
Im Schadensfall prüft die Versicherung zunächst, ob der Kunde, dem das Tier gehört, tatsächlich zahlen muss. Unberechtigte Ansprüche werden notfalls gerichtlich abgewehrt. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung. Wenn der Versicherte tatsächlich schadensersatzpflichtig ist, zahlt die Versicherung in der Regel alle verursachten Personen- und Sachschäden im Rahmen der Deckungssumme.
Markus Kasper erklärt an einem Beispiel, wann die Haftpflicht typischerweise einspringt: „Eine Haftpflichtversicherung zahlt dann die Schäden, wenn sie einem plötzlichen und unvermittelten Ereignis zuzuordnen sind. Rennt die Katze beispielsweise bei Fremden eine teure Vase um, ist das so ein Fall.“ Abnutzungsschäden durch Tiere in der Wohnung kämen, so Kasper, dagegen über längere Zeit zustande und seien damit von der privaten Haftpflicht des Tierhalters beziehungsweise der Tierhalterhaftpflicht nicht abgedeckt.