Schöne Zähne sind heute eines der wichtigsten Merkmale rund um das optische Erscheinungsbild. Nicht nur gesund und weiß, sondern auch gerade sollen sie sein. Problematisch daran ist jedoch, dass viele Kinder im Laufe ihres jungen Lebens mit Fehlstellungen der Zähne zu kämpfen haben. Das ist nicht nur psychisch belastend, denn auch finanziell stellt die kieferorthopädische Behandlung zahlreiche Eltern vor scheinbar unüberwindbare Hürden. Eine solide Vorsorge und Prophylaxe sind daher genauso wichtig, wie guter Versicherungsschutz rund um Kinderzähne.
Die ersten Zähne – Schon jetzt kommt es auf Pflege an
Nur wenige Monate dauert es, bis sich entlang des Zahnfleisches kleiner Babys erste Zähnchen zeigen. Das Milchgebiss, das sich im Laufe der kommenden Jahre vervollständigt, spielt eine wichtige Rolle. Nicht nur fungiert es als Platzhalter für die bleibenden Zähne, denn es schützt diese auch vor Karies und Schädigungen. Dass Milchzähne bei Kindern weniger Pflege brauchen, ist ein fatales Vorurteil. So sollten Eltern schon frühzeitig mit dem regelmäßigen Putzen der Milchzähne beginnen und die Zahngesundheit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch wenn Gesundheitsämter bei Besuchen in Kindergärten und Grundschulen als Impulsgeber wirken wollen, liegt die Hauptverantwortung für gesunde Zähne im Elternhaus.
Zusätzlich zum gründlichen Putzen der Zähne sollten auch kleine Kinder rechtzeitig ihren ersten Zahnarztbesuch absolvieren. Ein frühzeitiger Einstieg hilft dabei, Ängste zu verringern und die Untersuchung auf dem Zahnarztstuhl anzunehmen. Hier kümmert sich der Zahnarzt nicht nur um die Kontrolle der Zähne, sondern überprüft auch deren Stellung im Milchgebiss und führt prophylaktische Maßnahmen durch. Wichtige Hinweise rund um die Zahnpflege bei Kindern erhalten Eltern ebenfalls bei jedem Besuch in der Praxis.
Während der Ausbildungsphase des Milchgebisses sind Schlüsse auf spätere Fehlstellungen nur in schwerwiegenden Fällen möglich. Bietet der Kiefer zu wenig Platz oder zeigen sich anderweitige Anomalien, kann dies dennoch zu frühen kieferorthopädischen Maßnahmen führen. In deren Rahmen erhalten Kinder oft herausnehmbare Spangen für begrenzte Zeiträume.
Anhand der Tatsache, dass sich schwere Fehlstellungen und Veränderungen des Gebisses schon in der frühen Zeit des Milchgebisses zeigen können, empfehlen Experten immer wieder den frühzeitigen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder. Ist ein Problem erst einmal erkannt und besteht zu diesem Zeitpunkt noch keine Versicherung, so kann es zu einem Leistungsausfall kommen. Daher gilt: Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder macht Sinn, wenn sie bereits zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr abgeschlossen wird.
Fehlstellung erkannt? Hoffentlich versichert
Hat der Wechsel vom Milchgebiss hin zu den bleibenden Zähnen begonnen, erkennt der Zahnarzt einen kieferorthopädischen Handlungsbedarf immer deutlicher. Daher erhalten Kinder ab einem Alter von frühestens neun Jahren in vielen Fällen eine feste Zahnspange. Diese soll dabei helfen, die Zähne zu begradigen, Platz für weitere bleibende Zähne zu schaffen und eventuellen Fehlstellungen effektiv entgegenzuwirken. Viele Eltern wiegen sich in Sicherheit und gehen nicht davon aus, dass eine kieferorthopädische Maßnahme auch bei ihrem Kind notwendig wird. Wie Experten immer wieder betonen, sind jedoch mehr als die Hälfte der jungen Patienten betroffen. „60% aller Kinder und Jugendlichen leiden unter einer Zahnfehlstellung. Die Hälfte der Fehlstellungen sind angeboren, die andere Hälfte sind hauptsächlich durch äußere Faktoren, wie zum Beispiel Daumenlutschen bedingt.“ (Quelle: http://www.portal-der-zahnmedizin.de/zahn-specials/kieferfehlstellungen-zahnfehlstellungen.html)
Auf eine Zahnzusatzversicherung zu verzichten, kann teuer werden. Immerhin ist das Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherungen seit 2002 an kieferorthopädische Indikationsgruppen gebunden. Diese staffeln sich wie folgt:
- KIG 1: leichte Fehlstellungen rein ästhetischer Natur
- KIG 2: gering ausgeprägte Fehlstellungen, die auch aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig sind
- KIG 3: Fehlstellungen in ausgeprägter Form mit medizinischem Handlungsbedarf
- KIG 4: starke Fehlstellungen mit dringendem Behandlungsbedarf
- KIG 5: extreme Fehlstellungen, die unbedingt behandelt werden müssen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Maßnahme nur, wenn es sich um eine Einstufung in die Indikationsgruppen drei bis fünf handelt. Eltern, deren Kind weniger ausgeprägte Fehlstellungen zeigt, müssen die Behandlung in vollem Umfang selbst zahlen. Doch damit nicht genug: Auch bei der Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse in den Gruppen drei bis fünf zahlt die Kasse nur für die günstigste Behandlungsvariante. Diese ist jedoch in aller Regel nicht die angenehmste und schönste, weswegen auch hier Eigenleistungen auf den Plan treten. So kommt es, dass Eltern plötzlich vor hohen Rechnungen im vierstelligen Bereich stehen, um ihrem Kind eine angemessene Behandlung zu ermöglichen. Dies lässt sich nur dann umgehen, wenn die Zahnzusatzversicherung für das eigene Kind rechtzeitig abgeschlossen wurde.
Die richtige Zahnzusatzversicherung für Kinder finden
Eine Zahnzusatzversicherung, sofern sorgfältig ausgewählt und frühzeitig abgeschlossen, kann die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung deutlich senken. Übernahmen von achtzig bis hin zu 100 Prozent der anfallenden Kosten sind dann möglich. Eltern sollten bei der Auswahl des Versicherers jedoch gründlich vorgehen und die Leistungen genau unter die Lupe nehmen.
So ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nur dann sinnvoll, wenn sie den kindlichen Bedarf deckt. Das Leistungsspektrum sollte daher sowohl prophylaktische Maßnahmen, Zahnbehandlungen als auch Kieferorthopädie umfassen. Manche Versicherer bieten ebenfalls Leistungen rund um Zahnersatz an, dieser gilt jedoch nicht als zentraler Punkt in der Versicherung von Kindern.
Prophylaktische Maßnahmen umfassen unter anderem Leistungen wie die Versiegelung von Fissuren der kleinen Backenzähne. Hier nämlich liegt eines der Hauptrisiken für Karies bei Kindern. Im Rahmen der gesetzlichen Versicherung wird jedoch nur die Versiegelung der hinteren Backenzähne gezahlt. Ganze acht Prämolaren blieben somit ungeschützt. Auch Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung, die gerade bei einer festen Zahnspange unabdingbar ist, sollten im Leistungsportfolio enthalten sein.
Das Leistungsportfolio der Zahnzusatzversicherung sollte übersichtlich und leicht verständlich aufgebaut sein. Auch Kleingedrucktes im Versicherungsvertrag ist zwar üblich, sollte jedoch keine übermäßigen Ausschlussklauseln beinhalten, die Eltern im Ernstfall doch noch um die erwünschte Leistung bringen.