(mpt). Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Ein Kfz kann aber auch ganz schön ins Geld gehen. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen nach Möglichkeiten suchen, sich nicht nur das Auto, sondern auch die Kfz-Kosten zu teilen. Ob die Fahrer sich für private Fahrgemeinschaften oder ganz formal fürs Carsharing entscheiden: Die gemeinschaftliche Nutzung des Fahrzeugs schont neben dem Geldbeutel auch die Umwelt. Tauschen ist aber nicht nur beim Auto „in“, sondern in der Urlaubszeit auch bei Wohnungen. Bei all diesen Tauschmodellen gibt es aber noch viele Unsicherheiten.
Experten im Onlinechat
Im Rahmen eines Onlinechats haben fünf Experten aus den Bereichen Carsharing, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Wohnungstausch und Verbraucherschutz Fragen rund ums Tauschen beantwortet. Es wurden mehr als 60 Fragen gestellt. Auf http://www.myinfo.de/trendteilen können alle Fragen und Antworten nachgelesen werden. Das Ergebnis ist eine hilfreiche Informationssammlung. Eine ganze Reihe Fragen bezogen sich auf den Wohnungstausch, der vielen Verbrauchern noch weniger vertraut ist als die gemeinsame Nutzung eines Kraftfahrzeugs. Gerade in Bezug auf die Absicherung der Risiken gab es aber zu beiden Themen viele Fragen.
Versicherungsschutz in Fahrgemeinschaften
Ein Beispiel: Ein Anrufer stand vor der Entscheidung, sich mit einem Freund ein Auto in der Benutzung zu teilen, das bereits im Besitz des Freundes ist, und wollte nun klären, wie der Versicherungsschutz geregelt ist. Steffen Schermeyer, Experte für Versicherungsrecht bei den Ergo Direkt Versicherungen, erklärte, dass die Kraftfahrthaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Fremdschäden gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Anrufer solle sich aber bei seinem Freund erkundigen, ob dieser bereits eine Kaskoversicherung habe, die selbst verschuldete Schäden abdecke. Wichtig sei auch die Klärung der Frage, welche Selbstbeteiligung vereinbart wurde, damit man nicht am Ende eine unerwartete Überraschung erlebe. Versicherungsschutz bestehe im Übrigen unabhängig davon, wer der Fahrer des Autos sei. Nur sollte man alle Nutzer bei der Versicherung angeben.