Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstoße, eröffnet laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) einen gefährlichen Spielraum: Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, warnt vor „freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen“. Dies begründet er wie folgt: „Die Äußerung eines Sterbewunsches als konkrete …