Armutsrisiko Erwerbsminderungsrente bleibt
Erwerbsminderungsrente. Eigentlich wollte die Bundesregierung Menschen besserstellen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die vorprogrammierte Altersarmut bleibt aber Teil des Referentenentwurfs. Bisher wird die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob der Antragsteller mit 62 Jahren in den Ruhestand gegangen wäre. Künftig soll die Berechnungsgrundlage von 65 Jahren gelten. Freuen können sich darüber aber nur diejenigen, …
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