Systemische Therapie auf Krankenschein – Prüfauftrag für das IQWiG

Wenn Systemische Therapie positiv bewertet und in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird, stände den gesetzlich Versicherten ein weiteres Psychotherapieverfahren für ambulante Behandlungen zur Verfügung. Bisher dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse bezahlen. Rückendeckung erhalten DGSF und SG von der Gesundheitsministerkonferenz: Sie forderte im Juni 2014 den G-BA auf, weitere psychotherapeutische Verfahren für die Patientenversorgung zuzulassen.

Nach Einschätzung von Hermans hat das IQWiG „ein echtes Mammutprojekt“ als Auftrag erhalten. Relevante Studien zu Systemischer Therapie seien zu identifizieren und auszuwerten. Hermans: „Das Prüfverfahren soll dafür sorgen, dass die Krankenkassen nur Therapieformen bezahlen, die den Patientinnen und Patienten wirklich helfen. Systemische Therapie hilft schnell und nachhaltig. Sie ist ein international praktiziertes und gut erforschtes Psychotherapieverfahren.“

DGSF und SG haben dem G-BA Wirksamkeitsbelege für ein breites Spektrum an psychischen Störungen vorgelegt. Die Bundespsychotherapeutenkammer sowie die großen psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände haben dem G-BA in Stellungnahmen ebenfalls die Zulassung Systemischer Therapie als von den Krankenkassen bezahltes Verfahren empfohlen.

Systemische Therapie, die sich aus der Familientherapie und der Kurzzeittherapie heraus entwickelt hat und international breit etabliert ist, setzt ihren Schwerpunkt auf das soziale Umfeld psychischer Störungen. Die Einbeziehung relevanter weiterer Personen, wie z. B. (Patchwork)-Familienmitglieder, und die Vernetzung verschiedener Hilfsangebote ist dabei zentral. Ihre Wirksamkeit konnte die Systemische Therapie bereits 2008 vor dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nachweisen. Seither ist sie in Deutschland als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft.

In zwei bis drei Jahren soll das Ergebnis des IQWiG dem G-BA als Grundlage zur weiteren Beratung vorliegen. Mit einer Entscheidung des G-BA wird in frühestens drei Jahren gerechnet. Bis dahin müssen psychisch Kranke, die mit Systemischer Therapie behandelt werden wollen, dies aus eigener Tasche bezahlen.

verantwortlich:
Sebastian Baumann, SG
Brandenburgische Str. 22, 10707 Berlin
Fon: 030 53 69 85 04 | Fax: 030 53 69 85 05
E-Mail: sbaumann@systemische-gesellschaft.de
www.systemische-gesellschaft.de

Bernhard Schorn, DGSF
Jakordenstraße 23, 50668 Köln
Fon 0221 61 31 33 | Fax 0221 9 77 21 94
E-Mail: schorn@dgsf.org
www.dgsf.org

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