Studie über medizinische Leistungen: Kosten und Nutzen besser berücksichtigen

Der Ausbau der Gesundheitssysteme und weitere Entwicklungen haben in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung der Gesundheitsversorgung geführt. Da dies auch mit einem höheren Verbrauch von finanziellen und personellen Ressourcen einherging, wird es immer wichtiger, die verfügbaren Mittel möglichst effizient einzusetzen. Durch die gesetzliche Krankenversicherung der Schweiz sollten nur nutzbringende Leistungen und, falls nach Ausschöpfung anderer Möglichkeiten Leistungseinschränkungen erforderlich werden, nur Leistungen mit einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis vergütet werden. Als Grundlage dafür ist es wichtig, den Nutzen von medizinischen Leistungen bestimmen und bewerten zu können, damit Entscheide für oder gegen bestimmte Leistungen transparent und mit fundierten Begründungen gefällt werden können.

Moderne Medizintechnik-Folgeabschätzung (Health Technology Assessment, HTA) kombiniert klinisch-epidemiologische und gesundheitsökonomische Ansätze der Nutzenbestimmung mit sozialen, ethischen und juristischen Aspekten. Die Gesundheitsökonomen um PD Dr. Matthias Schwenkglenks und Dr. Florian Gutzwiller (Universität Basel) teilen mit der Zürcher Medizinethikerin Prof. Nikola Biller-Andorno die Auffassung, dass die Schweiz angesichts rasch steigender Kosten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein methodisch fundiertes, breit abgestütztes und effizientes HTA-System benötigt. Grundsätzlich sollen alle neuen und bereits vergüteten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Gegenstand von HTAs sein können.

Die Bestimmung der Kosten-Nutzen-Relation spielt dabei eine wichtige Rolle. Alle Entscheide müssen jedoch neben klinisch-epidemiologischen und ökonomischen auch ethische Aspekte berücksichtigen. Sie sollen den Werthaltungen und Präferenzen der Bevölkerung Rechnung tragen. Wo sinnvoll, sollen Bewertungen in internationaler Kooperation gemeinsam erarbeitet oder aus anderen Ländern übernommen und gegebenenfalls angepasst werden. Das gesamte HTA-System muss so transparent wie möglich gestaltet werden.

Beispielsweise verwenden gesundheitsökonomische Studien häufig qualitätsadjustierte Lebensjahre als ein Mass des Nutzens, welche die zentralen Grössen Lebenserwartung und Lebensqualität in einem einzigen Index vereinen. Medizinische Leistungen mit unterschiedlichen Effekten oder Nebenwirkungen lassen sich damit grob vergleichen; möglich sind auch indikations- und technologieübergreifende Vergleiche. Im internationalen Vergleich ist die Praxis von HTA heterogen: In manchen Ländern, wie Grossbritannien und Schweden, werden die Kosten pro gewonnenem qualitätsadjustiertem Lebensjahr als Grundlage für Vergütungsentscheide eingesetzt. Andere Staaten wie Frankreich und Deutschland knüpfen Vergütung und Preisbildung dagegen an den relevanten Zusatznutzen und den Innovationsgrad medizinischer Leistungen. Die Schweizer Behörden
arbeiten, aufbauend auf der klinisch-medizinischen Bewertung, derzeit vor allem mit Kostenfolgenabschätzungen und Preisvergleichen.

Die Studie wurde im Auftrag der Akademien der Wissenschaften Schweiz vom Institut für Pharmazeutische Medizin der Universität Basel in Zusammenarbeit mit den Instituten für Sozial- und Präventivmedizin und für Biomedizinische Ethik der Universität Zürich durchgeführt. Sie ist Teil des Gesamtprojekts «Nachhaltiges Gesundheitssystem» der Akademien der Wissenschaften Schweiz und ist am 29. März 2012 an einer Tagung in Bern vorgestellt worden. Der Studienbericht kann über http://www.akademien-schweiz.ch bezogen werden.

Weitere Auskünfte
PD Dr. Matthias Schwenkglenks, MPH, Institut für Pharmazeutische Medizin (ECPM), Tel. +41(0)61 265 76 96, E-Mail: m.schwenkglenks@unibas.ch

Dr. Florian Gutzwiller, ECPM, Tel. mobil +41 078 790 06 09

Nach oben scrollen