Strengere Regeln für die HU

(dmd). Ab Mitte 2012 gelten neue Regeln für die Hauptuntersuchung (HU) von Fahrzeugen. In einigen Bereichen geht es dann strenger zu. Die Maßnahmen dienen vor allem dazu, für noch mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen. Dazu gehört unter anderem, dass die so genannte Rückdatierung gestrichen werden soll. Dies bedeutet, dass die 24-Monatsfrist erst ab der durchgeführten letzten Hauptuntersuchung startet und nicht wie bisher beim eigentlich angesetzten Termin.

Wer die Frist mehr als zwei Monate überschreitet, dem droht eine Strafgebühr mit 20 Prozent höheren Kosten. Ab Mitte des Jahres droht somit nicht nur Autofahrern mit einer abgelaufenen Plakette ein Bußgeld sondern auch allen, die ohne gültige HU unterwegs sind.

ABS, ESP & Co unter der Lupe
Die Zahl der elektronischen Systeme in den Autos wächst extrem. Immer mehr Funktionen sollen in den modernen Autos für mehr Sicherheit sorgen. Beim Sicherheits-Check im Rahmen der Hauptuntersuchung blieben sie jedoch außen vor. Bisher. Dies soll sich nun ändern. Der Bundesrat hat entschieden, dass künftig auch sicherheitsrelevante elektronische Systeme wie ABS, ESP oder Auslöser für Airbags über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Diese so genannte „Elektronik HU“ soll schrittweise eingeführt werden. Sie gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2012 zugelassen werden.

Um den Sicherheits-Check der Elektro-Systeme zu realisieren, wurde ein neuer HU-Adapter entwickelt, mit dem sich die Prüfer in die FahrzeugelektroniAbsk einloggen können. Zur Kontrolle müssen die Autos aber künftig mindestens 8 km/h fahren, damit alle elektronischen Systeme betriebsbereit sind. Kosten für die neue zusätzliche Prüfung nennen die Prüforganisationen bislang noch nicht.

Zudem setzt der Gesetzgeber in Zukunft auf einen einheitlichen Prüfbericht, den alle Prüforganisationen von Tüv bis Küs verwenden müssen. Das soll mehr Transparenz bieten. Außerdem werden die festgestellten Mängel genauer beschrieben.

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