(dmd). Sie kann Menschenleben retten – und doch halten sich sehr viele Autofahrer immer noch nicht an die Regel. Die Rede ist von der Rettungsgasse, die im Falle eines Unfalls auf einer Straße mit zwei Fahrstreifen den Helfern den Zugang zu den Beteiligten ermöglichen soll. Täglich wird sie gebraucht. Und doch gibt es noch immer viele Autofahrer, sie sich nicht daran halten und dem Rettungswagen nicht aus dem Weg gehen.
Dabei ist die gesetzliche Vorschrift eindeutig, woran jetzt der ADAC nochmals erinnert. In der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass bei zwei Fahrstreifen die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden ist. Bei mehrspurigen Autobahnen muss die freie Gasse zwischen der äußersten linken und der rechts daneben liegenden Spur aufgemacht werden.
Wer gegen das Gebot verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Viel schlimmer aber noch: Die Rettungskräfte verlieren wertvolle Zeit auf dem Weg zum Unfallort. Und jede Minute, die sie schneller dort eintreffen, erhöht die Überlebenschancen um zehn Prozent.