Die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Qualitätssicherung
in der Intensivpflege von Frühgeborenen sowie die angespannte Situation auf dem
Arbeitsmarkt erfordern neue Maßnahmen, um dem Personalmangel in der Neonatologie
entgegenzuwirken. Die Kooperation mit der Württembergischen Schwesternschaft vom
Deutschen Roten Kreuz e.V. wurde im Jahr 2017 von Silvia Cohnen, Pflegedirektorin am
Universitätsklinikum Ulm, initiiert. Der Kooperationspartner mit Sitz in Stuttgart
entsendet nun zum ersten Mal Pflegekräfte, welche über eine Arbeitnehmerüberlassung
am Universitätsklinikum Ulm beschäftigt werden.
„Ich freue mich, dass wir im Rahmen unserer Kooperation zwei neue Mitarbeiterinnen
gewinnen konnten und hoffe, dass sich weitere Pflegekräfte für unser Klinikum
entscheiden“, sagt Silvia Cohnen und ergänzt: „Durch unsere Kooperation können die
Mitarbeiter*innen Mitglied bei der Schwesternschaft bleiben und von der Gemeinschaft
und den Werten der Rotkreuzschwestern profitieren – die wir auch an unserem Klinikum
sehr schätzen“. So bietet die Zusammenarbeit sowohl Vorteile für die Mitglieder der
Schwesternschaft als auch für das Universitätsklinikum, das zusätzliches Pflegepersonal
generiert.
Die Schwesternschaft unterstützt ihre Mitglieder unter anderem beim Wechsel ihres
Einsatzortes. So können die Mitarbeiter*innen in eigenen Einrichtungen oder bei
Kooperationspartnern – wie dem Universitätsklinikum Ulm – tätig sein.
Hintergrundinformationen:
Über die Richtlinie des GBA:
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Selbstverwaltungsgremium im
deutschen Gesundheitswesen. Zum ersten Januar 2017 trat eine neue Richtlinie zur
Qualitätssicherung in der Intensivpflege von Frühgeborenen in Kraft. Demnach muss auf
einer neonatologischen Intensivstation eine Pflegekraft ein Frühgeborenes unter 1500 Gramm versorgen. Für die Intensivüberwachung von Frühchen wurde der Schlüssel eins zu zwei festgelegt.
Weiterführend Informationen:
www.g-ba.de
Über die WSSRK:
Die Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e. V. ist ein gemeinnütziger
Zusammenschluss von professionellen Pflegekräften mit dem Zweck der Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege. Sie ist Teil der weltweiten Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung. Als eingetragener Verein mit rund 1.800 Mitgliedern ist die
DRK Schwesternschaft demokratisch und überkonfessionell organisiert. Neben der
Ausbildung im Pflegebereich zählen Förderung, Weiterqualifizierung, Interessenvertretung und Absicherung der Mitglieder zu ihren Kernaufgaben. Die
Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e. V. ist eine von 31 DRK
Schwesternschaften mit bundesweit rund 21.000 Mitgliedern.
Weiterführende Informationen:
www.wssrk.de