(djd). Auf das wachsende Sicherheitsbedürfnis vieler Hausbesitzer reagieren auch die Baumärkte – mit Sicherheitstechnik zum Selbsteinbau. Doch wer diesen Alarmanlagen vertraut, muss sich nicht wundern, wenn Einbrecher mühelos das Haus beziehungsweise die Wohnung leerräumen. Das bestätigt auch Stiftung Warentest: Alle fünf getesteten Alarmanlagen-Sets zum Selbsteinbau („Test“, Heft 6/2013) fielen durch. Die Alarmzentrale in einem der Sets ließ sich einfach von der Wand nehmen, im Einbruchfall hätte der Täter sie gleich einstecken können. Auch bei geöffnetem Fenster konnten mehrere der getesteten Geräte aktiviert werden. „Wirklich Verlass ist nur auf zertifizierte Sicherheitstechnik, die ein Fachunternehmen einbaut“, erklärt Alexander Kurz, Sicherheitsexperte bei Telenot.
Auf die Zertifizierung der VdS Schadenverhütung achten
Alle Komponenten der Alarmanlage sollten die Anerkennung der VdS Schadenverhütung besitzen. Die Zertifizierung durch dieses offizielle Organ der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt Kurz als Grundanforderung: „Denn schließlich hat die Versicherungsbranche ein massives Eigeninteresse daran, dass ihre Kunden nur Systeme einsetzen, die tatsächlich einen zuverlässigen Einbruchschutz bieten und damit den Schadenfall verhindern.“
Bedarfsgerechte Planung und professionelle Installation
Professionelle Hersteller für Sicherheitstechnik wie Telenot bieten daher generell keine Anlagen zum Selbsteinbau an. Denn nur ausgewiesene Fachleute können sicherstellen, dass beispielsweise Einbruch- und Brandmeldesysteme
bedarfsgerecht ausgelegt sind, alle Komponenten zuverlässig zusammenspielen und dass die Installation nach sämtlichen nationalen und europäischen Anforderungen ausgeführt wird. Adressen zertifizierter Fachbetriebe – der autorisierten Telenot-Stützpunkte – und weitere Informationen gibt es unter http://www.telenot.de. „Sicherheitstechnik ist eine Investition mit der sich Geld sparen lässt“, so Kurz, „denn manche Versicherungen gewähren sogar Prämien-Nachlässe für Häuser und Wohnungen, die durch Alarmanlagen mit entsprechenden Zulassungen und Zertifizierungen geschützt sind.“