(rgz). Kinder benötigen ab der Geburt einen eigenen Versicherungsschutz. In der Regel ist dieser ganz einfach zu bekommen. Denn in vielen Policen können Kinder problemlos mitversichert werden. Neben der obligatorischen Krankenversicherung sind eine private Haftpflichtversicherung und ein privater Schutz bei Unfall und Krankheit besonders wichtig.
Die private Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Dritten entstanden sind. „Der Nachwuchs ist meist automatisch und kostenfrei mitversichert, wenn ein Familientarif vorliegt – nicht aber bei Singletarifen“, erläutert Silke Barth von CosmosDirekt. Man sollte also rechtzeitig klären, ob Kinder mitversichert sind und bei Bedarf den Tarif anpassen.
Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit
Eine private Unfallversicherung schützt bei Unfällen in der Freizeit. Das ist wichtig, denn die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder sichert in der Regel nur die Zeit in Kindergarten und Schule sowie den Hin- und Rückweg ab. Die meisten Unfälle ereignen sich aber in der Freizeit. Daher ist eine private Unfallversicherung, die etwa bei Folgekosten eines Unfalls einspringt, unbedingt anzuraten. Bei der Kinderunfallversicherung von CosmosDirekt beispielsweise gibt es den Basis-Schutz monatlich bereits ab knapp fünf Euro.
Unterschätztes Risiko
Das Risiko, durch einen Unfall oder eine Krankheit das ganze Leben lang nicht für sich sorgen zu können, wird von den meisten Bundesbürgern völlig unterschätzt. Wird das Kind zum Pflegefall, kann es nie selbst für sich sorgen. „Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung schützen“, erläutert Silke Barth. Im Falle eines Falles erhält man aus dieser Versicherung ein regelmäßiges und lebenslanges Einkommen.
Versicherungsschutz der Eltern überprüfen
Mit der Geburt des ersten Kindes bekommt auch die finanzielle Absicherung der Eltern eine neue Bedeutung. Spätestens jetzt ist es ratsam, dass der Hauptverdiener eine Risikolebensversicherung abschließt. Wer bereits einen solchen Vertrag hat, sollte unbedingt den Todesfallschutz erhöhen. Je nach Vertrag kann die Summe nach der Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Auch gegen das vielfach unterschätzte existenzielle Risiko der Berufsunfähigkeit sollte sich der Hauptverdiener einer Familie spätestens mit der Geburt des Kindes schützen.