Sicherer Grundstückskauf

(djd). Der Kauf eines Grundstücks ist meist der erste Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Da der Erwerber nicht auf den ersten Blick erkennen kann, was in Boden, Kaufvertrag und Grundbuch schlummert, sollte er eine Kaufentscheidung nicht übereilt treffen, rät Mario van Suntum, Vertrauensanwalt der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).

Bebaubarkeit abklären

Die wichtigste Frage ist die nach der Bebaubarkeit des Grundstücks. Wer sichergehen will, kann vor der Entscheidung eine Bauvoranfrage für das geplante Projekt an das Bauordnungsamt stellen. „Ein Baugrundgutachten gibt dem Erwerber die Möglichkeit, die Bodenbeschaffenheit einzuschätzen, eine zuverlässigere Prognose für die späteren Baukosten zu erhalten und sich gegen Altlasten im Boden abzusichern“, betont van Suntum. Auch ein Blick ins Grundbuch sei unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Grundstück lastenfrei sei und keine anderweitigen Ansprüche Dritter bestünden. Für den Laien kompliziert zu durchschauen sind auch Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten des Kaufpreises sowie Vormerkungen und Eintragungen im Grundbuch. Bei Unsicherheiten sollte man besser einen Vertrauensanwalt zurate ziehen.

Rechtsbeistand bei den Vertragsverhandlungen

Im Kaufvertrag versuchen viele Verkäufer, sich mit Klauseln vor der Haftung etwa für Mängel des Grundstücks, Größenabweichungen oder Einschränkungen der Bebaubarkeit zu schützen. Außer bei nachgewiesenem arglistigem Verschweigen von Mängeln hat der Erwerber dann kaum mehr Chancen auf Beanstandungen. „Sinnvoll ist es daher, sich im Vertrag etwa die Bebaubarkeit zusichern zu lassen und ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht bei konkretem Verdacht auf Altlasten oder Mängel einräumen zu lassen“, rät van Suntum. Denn der Notar, der den Vertrag beurkundet, sei trotz der Bezahlung durch den Käufer nicht dessen Interessensvertreter. Kaufverträge sollten daher vor der Unterzeichnung und Beurkundung durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Infos, Adressen und einen kostenlosen Ratgeber“Prüfsteine zum Grundstückskaufvertrag“ sind unter http://www.bsb-ev.de nachzulesen.

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