Sicher unterwegs im Internet

(djd). Konzertkarten online buchen, schnell eine Überweisung vom Handy aus machen, nach Ladenschluss shoppen und die Versicherung direkt am PC abschließen – das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Damit die Reise ins World Wide Web keine bösen Folgen hat, geben Sicherheitsexperten hier ihre besten Tipps.

Fallen erkennen

Eine besonders fiese Masche ist das sogenannte Phishing, bei dem Surfer auf gefälschte Websites gelockt werden. „Hier versuchen Dritte an sensible Daten eines Internet-Nutzers zu gelangen“, erklärt Achim Plattner, E-Business-Experte bei den Ergo Direkt Versicherungen. Typisch beim Phishing sei die Nachahmung des Designs einer vertrauenswürdigen Seite, etwa einer Bank oder Behörde, sodass die Gefahr kaum zu erkennen sei. „Durch gefälschte E-Mails werden die Nutzer auf diese Seiten geleitet, wo sie sensible Daten wie zum Beispiel Passwörter für das Online-Banking eingeben sollen“, erläutert Plattner. Mit den gestohlenen Daten können die Betrüger dann beispielsweise das Konto ihres Opfers plündern. Generell gilt: Internetseiten am besten immer direkt anwählen, nicht über E-Mail-Links. Das Virenschutzprogramm auf dem Rechner sollte stets auf dem neuesten Stand sein.

Daten schützen

Wenn es um die Preisgabe privater Daten geht, ist weniger oft mehr. „Beim Online-Handel etwa muss man prinzipiell nur die Daten angeben, die zwingend für die Abwicklung des Geschäfts notwendig sind“, weiß der Datenschutzbeauftragte Stefan Staub, Vorstandsmitglied des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Dies kann je nach Art des Geschäfts variieren und ist abhängig von der angebotenen Zahlungsart. Stefan Staub: „Eine Zahlung per Rechnung kann eine Auskunft bei Ratingagenturen wie der Schufa nach sich ziehen. Bei Vorkasse wäre dies nicht erlaubt.“

Sicher shoppen

Bekannte Marken und Versandhändler bieten meist sichere Seiten und ebenso sicheren Service an. Doch wie zahlt man online am besten? Ihre Kreditkartendaten geben viele Käufer nur ungern preis. „Es kommt im Wesentlichen auf die technische Übermittlung der Daten an und darauf, wie der Verkäufer mit damit umgeht“, weiß der Hamburger Rechtsanwalt Jochen Plett, Fachmann für IT- und Internetrecht. „Sicher sind Übertragungswege über ‚https‘-Seiten sowie Verschlüsslungen.“ Plett: „Trotzdem sollte man vorher bei seinem Kreditkartenunternehmen die Fristen für einen Widerruf erfragen.“

Vorsichtig surfen

Erscheint eine Internetseite oder ein Online-Shop nicht vertrauenswürdig, sollte man sich über Google, in Foren, Blogs oder auch bei Verbraucherverbänden über Kundenerfahrungen mit dem betreffenden Unternehmen informieren. „Bei bekannten und vertrauenswürdigen Marken kann man in der Regel nichts falsch machen“, beruhigt E-Business-Experte Achim Plattner.

Ideal vorbeugen

Wenn wirklich einmal etwas passiert beim Shoppen und Surfen im Internet und man sich vor Gericht über einen Kaufvertrag, eine Ersteigerung oder Verträge streiten muss, hilft eine Rechtsschutzversicherung. Hans-Jürgen Niehues, Jurist und Rechtsschutz-Experte bei der D.A.S. Hamburg, weiß, worauf man bei deren Auswahl achten sollte: „Gerade in solchen Fällen helfen spezielle Rechtsschutz-Internet-Produkte, etwa der D.A.S. Internet-Rechtsschutz. Das ist der ‚Surf-Airbag‘ für im Internet privat abgeschlossene Verträge.“
Weitere Rechtstipps zum Thema „Internet und Computer“ gibt es auf http://www.das-rechtsportal.de nachzulesen.

KASTEN

Interview

Falsch geklickt – und nun?
Antworten von Rechtsanwalt Jochen Plett (Hamburg) und Achim Plattner, E-Business-Experte bei den Ergo Direkt Versicherungen (Fürth).

Was tun, wenn bestellte und bezahlte Ware nicht geliefert wird?
Jochen Plett: „Der Käufer kann nach schriftlicher Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen bzw. die Ware einfordern. Er kann allerdings auch – als Sonderrecht im Internet – seine Willenserklärung schriftlich widerrufen. Dies ist im Regelfall bis zur Warenlieferung möglich. Kommt der Verdacht auf, dass ein Betrug vorliegt, sollte Strafantrag bei der Polizei gestellt werden, auch wenn das kein Geld zurückbringt.“

Kann man vom Einkauf im Internet zurücktreten?
Jochen Plett: „Der Käufer kann bei Warenlieferungen, nach ordentlicher Belehrung durch den Verkäufer, binnen zwei Wochen den Widerruf mittels Fax, E-Mail oder Brief erklären. Achtung: Widerrufsfristen können sich verschieben oder bei manchen Waren und Dienstleistungen (z. B. bei Reisebuchungen) ganz ausgeschlossen sein.“

Haften Eltern automatisch, wenn Minderjährige Geschäfte abschließen?
Jochen Plett: „Verträge von unter Siebenjährigen sind nichtig. Sind die Kinder sieben bis 18 Jahre alt, gelten Verträge als ’schwebend unwirksam‘. Die Eltern können die Verträge durch Verweigerung einer Genehmigung verhindern. Verweigert ist die Genehmigung übrigens auch dann, wenn die Eltern diese trotz Aufforderung nicht erteilen und einfach schweigen. Ausnahmen gelten für die Verwendung von Taschengeld beim Kauf.“

Soll ich „Cookies“ zulassen?
Achim Plattner: „Ein Cookie ist eine winzige Textdatei, die mit Erlaubnis des Nutzers auf der Festplatte des Computers gespeichert wird. Cookies können keine Viren transportieren oder schädliche Software auf dem PC installieren. Das Akzeptieren von Cookies ist bei Websites von Versicherungen zu empfehlen, da sonst bestimmte Funktionen der Internetseite – wie Kundenlogin, Tarifberechnung und auch der Versicherungsabschluss – nicht genutzt werden können.“

Nach oben scrollen