Sicher passiv zum Ziel

(dmd). Gibt der Wagen den Geist auf, ist Abschleppen angesagt. Allerdings ist dies grundsätzlich nur in Notfallsituationen erlaubt. Wer also wegen einem leeren Sprittank irgendwo stehen bleibt, sollte sich selbst zur nächsten Tankstelle begeben, um das Auto so schnell wie möglich wieder in Fahrt zu bringen. Handelt es sich jedoch um ein Problem mit der Elektronik oder einen kaputten Kühler ist es sehr wohl erlaubt, abzuschleppen – jedoch immer nur auf dem kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt.

Bevor es mit der Fahrt am Seil losgeht, sollte unbedingt die Bedienungsanleitung gelesen werden, um Abschleppösen und Haken zu finden. Bei neueren Fahrzeugen beginnt das Problem schon bei der Suche danach. Früher irgendwo unter der Stoßstange verborgen, ist die starr montierte Abschleppöse heute eher die Ausnahme. Ein kleiner Deckel in den Kunststoffblenden der Stoßfänger ist meist ein Hinweis auf die Abschleppeinrichtung halbwegs aktueller Exemplare.

Am Haken Richtung Werkstatt
Ist alles gefunden, kann die Abschleppstange oder das -seil befestigt werden. Durch das Einhalten eines konstanten Abstandes beugt die Abschleppstange Auffahrunfällen vor und ist die bessere Lösung. Nutzt man ein Seil gilt eine maximale Länge von fünf Metern.

Bevor es losgeht, sollte der Zündschlüssel auf erster Stufe stehen, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Beide Fahrzeuge müssen Warnblinker eingeschaltet haben. Geht das bei dem Pannenfahrzeug wegen einem Totalausfall der Elektronik nicht, darf nicht abgeschleppt werden. Bei Allrad oder Automatik-Wagen ist meist eine Abschlepp-Taste vorhanden.

Ein PKW mit Automatikgetriebe darf nicht ohne weiteres abgeschleppt werden. Da Antriebsachse und Getriebe bei ausgekuppeltem Gang nicht wie bei einem Handschalter getrennt sind, können schnell Schäden entstehen. Aufschluss über die unbedenkliche Streckenlänge gibt die Betriebsanleitung.

Wie schnell man beim Abschleppen fahren darf, ist nicht vorgeschrieben. Mit 30 bis 50 km/h ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

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