Höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs von 2011 und 2012 haben die Selbstbestimmungsrechte psychisch kranker Menschen gestärkt. Die DGPPN begrüßt dies ausdrücklich. Gleichzeitig sind durch diese Entscheidungen Gesetzeslücken sichtbar geworden, in Folge derer eine Therapie zum Wohl nicht einwilligungsfähiger Menschen mit psychischen Erkrankungen vielfach nicht möglich ist.
„Die gegenwärtige Situation ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit für diese Patienten und die behandelnden Ärzte gekennzeichnet. Deshalb bedarf es sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene dringend neuer gesetzlicher Regelungen“, so Prof. Peter Falkai der Präsident der DGPPN bei der Vorstellung eines Memorandums heute in Berlin.
Selbstbestimmungsrechte psychisch kranker Menschen gestärkt
„Am Beispiel einer 18-jährigen Frau, die seit ihrem 11. Lebensjahr an schwerer Anorexia nervosa (Magersucht) erkrankt ist, lässt sich die Problematik verdeutlichen. Trotz eines lebensbedrohlichen Untergewichtes von 31 Kilo lehnt sie eine Zwangsernährung ab und gibt an, den Tod einem Zwang zur Nahrungsaufnahme (und damit der Gewichtszunahme) vorzuziehen. In den zahlreichen Gesprächen wird klar, dass sie nicht zu einer abwägenden, freien Entscheidung in der Lage ist. Ihre Eltern verlangen unter Androhung rechtlicher Schritte von den behandelnden Ärzten, dass alles getan wird, um zumindest ein stabiles Gewicht zu erlangen. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist dies den Ärzten nunmehr verboten. Heute ist eine Zwangsernährung erst dann erlaubt, wenn die Patientin das Bewusstsein verloren hat, ein Zeitpunkt an dem eine Lebensrettung meist versagt.“
Das Memorandum der DGPPN zur Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Störungen, mit diesem und anderen Beispielen finden Sie zum Download unterwww.dgppn.de.