Schwerwiegende Krankheiten – Können neu entwickelte Therapieansätze helfen, den Leidensdruck zu lindern?

Patienten

Viele Erkrankungen erfordern langfristige Therapien. Vor allem bei chronischen Krankheiten werden auch neu entwickelte Therapieansätze in Erwägung gezogen, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. In Verbindung mit effektiven Maßnahmen zur Gesundheitsprävention soll der Leidensdruck reduziert und erkrankten Menschen die selbstständige Bewältigung des Alltags ermöglicht werden.

Die Anwendung von Cannabis in der Medizin

Zahlreiche Krankheiten können bislang nicht vollständig geheilt werden. Bei Tumor-Erkrankungen, Spastiken oder Multipler Sklerose sowie chronischen Schmerzen werden häufig Medikamente verordnet, um die Symptome zu lindern. Ein neuartiger Behandlungsansatz, der bei dieser Symptomatik ebenfalls zum Einsatz kommt, ist die Cannabis-Therapie. In der Öffentlichkeit kennt man die Cannabis-Pflanze hauptsächlich als Rauschmittel, über den Nutzen und die Anwendung von Cannabis in der Medizin weiß man hingegen kaum etwas. Dabei findet die Pflanze seit langer Zeit als Heilmittel Verwendung. Aus Teilen der Cannabis-Pflanze werden Cannabis-Arzneimittel hergestellt, die Inhaltsstoffe mit therapeutischer Wirkung enthalten. Bei diesen Wirkstoffen handelt es sich um die Cannabinoide Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, ist Cannabis auf Rezept erhältlich, ohne dass es einer Ausnahmeregelung bedarf. Die Verschreibung eines Cannabis-Medikaments durch den Arzt ist jedoch mit strengen Formalien verbunden. Um diese Medikation zu erhalten, ist ein ärztliches Gespräch notwendig. Gemeinsam erörtern Arzt und Patient, ob eine Cannabis-Therapie infrage kommen könnte. Grundsätzlich können Vertragsärzte aller Fachrichtungen (außer Zahnärzten und Tierärzten) Cannabis-Medizin auf Rezept verschreiben. Gemäß gesetzlicher Regelungen müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Behandlung mit einem Cannabis-Medikament kann bei einer schwerwiegenden Erkrankung unterstützend eingesetzt werden, falls keine Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen oder andere Therapie-Optionen von ärztlicher Seite als ungeeignet eingestuft wurden. Wenn mit dem Einsatz von Cannabis die Aussicht auf einen spürbaren Effekt, eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder eine Verbesserung schwerwiegender Symptome möglich ist, dürfen diese Medikamente verschrieben werden. Zuvor muss jedoch ein Nachweis dieser Voraussetzungen erbracht werden.

Die eigene Erkrankung besser verstehen

Für Mediziner ist dieses Verfahren mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden, da es keine allgemeingültige Definition gibt, welche Krankheiten zur Kategorie schwerwiegender Erkrankungen zählen. Neben inhaltlichen Vorbehalten kann dieser Umstand eine Hürde beim Ausstellen eines Cannabis-Rezepts darstellen. Damit eine Kostenübernahme der Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse genehmigt werden kann, muss ein Antrag eingereicht werden. Ein Teil des Antrags ist der ärztliche Fragebogen, in dem vom behandelnden Mediziner genaue Angaben zum jeweiligen Cannabis-Medikament sowie zur Behandlung gemacht werden müssen. Des Weiteren sind detaillierte Informationen zur Darreichungsform und Dosierung sowie eine ärztliche Begründung, weshalb eine Therapie mit rezeptpflichtiger Cannabis-Medizin in Betracht kommt, erforderlich. Ohne Antrag auf Kostenübernahme oder bei Ablehnung kann eine Verschreibung von Cannabis auch auf Privatrezept erfolgen, wobei jedoch die Kosten für das Medikament vom Patienten übernommen werden müssen. Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen. Indem man sich informiert, kann man die eigene Erkrankung besser verstehen. Oft würde sich der Weg in die Notfall-Ambulanz erübrigen, wenn Symptome richtig gedeutet würden. Es ist allerdings nicht immer einfach, Gesundheitsinformationen richtig zu verstehen. In Deutschland fehlt es an verständlichen Erklärungen. Eine qualifizierte Beratung durch den behandelnden Arzt erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich Patienten aktiv an der Therapie beteiligen und verschriebene Medikamente nicht vorzeitig abgesetzt werden.

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