Schutzimpfungen durch Betriebsärzte seit 1. Januar 2019 möglich
Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Daher mussten Betriebsärzte ihre Impfleistungen bislang mit den Krankenkassen einzeln abrechnen. Weil aber Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis verfügen sondern in – oft unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, ist dieser Abrechnungsprozess für viele zu aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich effizient mit allen Kassen abrechnen können, ist eine externe und privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Dies ist seit dem 1. Januar 2019 möglich: Gemeinsam haben die Kooperationspartner DGAUM und BARMER erreicht, dass erstmals die relevanten Regelungen und Bestimmungen im Sozialgesetzbuch rechtlich so verbunden werden, dass dieses Problem mit den neuen Selektivverträgen der DGAUM gelöst ist.
Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt
Betriebsärzte, die an den Selektivverträgen der DGAUM teilnehmen, können ihre Impfleistungen mit allen Krankenkassen zentral abrechnen. Wo und wie der Patient versichert ist, ob gesetzlich oder privat, spielt für den Betriebsarzt in seinem Arbeitsprozess keine Rolle mehr. Seine Impfleistungen und die Impfstoffkosten erfasst er über die kostenlose Software DGAUM-Selekt und kann damit den kompletten Abrechnungsservice nutzen: die Software zur Leistungserfassung, das Online-Abrechnungsportal sowie den Support über ein spezialisiertes Beratungszentrum. Betriebsärzte müssen sich für eine Teilnahme direkt bei der DGAUM einschreiben. Weitere Informationen unter .
Aufgrund der hohen Relevanz für das Fachgebiet Arbeitsmedizin und den Berufsstand der Betriebsärzte wird es im Rahmen der 59. Wissenschaftlichen Jahrestagung der DGAUM (20.-22. März 2019 in Erfurt) zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung mit Live-Demonstration geben:
Impfen im Betrieb mit den Selektivverträgen der DGAUM
21. März 2019
13:30-15:00 Uhr
Messe Erfurt, Raum Ernst Abbe
Gothaer Str. 34, 99094 Erfurt
Programm und Anmeldung zur Jahrestagung unter
Presseakkreditierungen an
Pressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Berit Kramer
Schwanthaler Str. 73 b • 80336 München
Tel. 089/330 396-15 • Fax 089/330 396-13
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Über DGAUM: Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1000 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter www.dgaum.de.