(djd). Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die meisten Delikte passieren nicht nachts oder abends im Schutz der Dunkelheit, sondern am helllichten Tag. Die Ganoven gehen auf Beutezug, wenn die Hausbewohner bei der Arbeit oder beim Einkaufen sind. Eine kurzfristige Abwesenheit reicht manchmal schon aus.
Unterschied zwischen Diebstahl und einfachem Diebstahl
Die von Ganoven genutzten Schwachstellen liegen bei Einfamilienhäusern überwiegend an Fenstern und Fenstertüren, etwa 80 Prozent der Einbrüche werden darüber verübt. Auch beim kurzfristigen Verlassen des Hauses sind deshalb alle Türen und Fenster sorgfältig zu verschließen. Bei längerer Abwesenheit sollte der Eindruck vermittelt werden, dass jemand zu Hause ist. Das geschieht etwa mit der Beleuchtung per Zeitschaltuhr.
Im Falle eines Falles werden die Schäden aus einem Einbruchdiebstahl von der Hausratversicherung getragen. Unter Einbruch wird das gewaltsame Eindringen in einen verschlossenen Raum bezeichnet. Nicht abgesichert durch die Hausratversicherung ist dagegen der sogenannte einfache Diebstahl: Er liegt beispielsweise vor, wenn einem auf dem Markt das Smartphone entwendet wird. Oder wenn bei einem Umzug, der mit privaten Helfern durchgeführt wird, aus dem Umzugswagen in einem unbeobachteten Moment ein Gegenstand gestohlen wird.
Neuartige Versicherung bietet Schutz gegen einfachen Diebstahl
Gegen die Schäden aus einem einfachen Diebstahl kann man sich nun mit einer neuartigen Gegenstandsversicherung schützen, die von den Ergo Direkt Versicherungen auf den Markt gebracht wurde. Auch Schäden an besonders schützenswerten Gegenständen durch Naturgewalten, Vandalismus oder Fahrlässigkeit sind abgedeckt. „Versichern kann man grundsätzlich alle privaten Gegenstände, die man sich selbst gekauft, geschenkt bekommen oder geerbt hat“, erläutert Matthias Walther von den Ergo Direkt Versicherungen. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich nach der Besitzdauer und sinkt jährlich. Entsprechend wird der monatliche Beitrag jedes Jahr reduziert.