Schmerz lass nach!

(djd). Zu viel Sitzen, zu wenig Bewegung: Der Alltag der meisten Bundesbürger hat gravierende Folgen für die Rückengesundheit. Statistisch gesehen leiden aktuell mehr als 30 Prozent der Menschen unter Kreuzschmerzen, etwa 70 Prozent der Deutschen haben die Probleme mindestens einmal im Jahr. Rückenprobleme sind damit zur Volkskrankheit Nummer eins geworden.

Viele Eingriffe gelten als überflüssig

Pro Jahr finden in Deutschland mehr als 160.000 Operationen an der Wirbelsäule statt. Nach Ansicht von Alexander Reinert, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie am Orthopädiezentrum Rankestraße in Berlin, könnte man vielen Bandscheibenpatienten auch Schmerzlinderung verschaffen und Lebensqualität zurückgeben, wenn man sie intensiv konservativ behandle, also auf eine Operation verzichte: „Schmerzlinderung in Kombination mit individuellen Muskeltrainingsmethoden wirkt häufig nachhaltiger.“ Reinert rät nur dann zur Operation, wenn unerträgliche Nervenschmerzen oder Lähmungserscheinungen auftreten und die Lebensqualität durch andere Maßnahmen nicht erhalten werden kann.

Noch bis vor 20 Jahren wurde den meisten Patienten zudem strikte Bettruhe verordnet. Auch davon ist die Medizin mittlerweile radikal abgekommen, die Betroffenen sollen stattdessen zur Bewegung motiviert werden. Alexander Reinert: „Ruhe kann zunächst das Leiden erträglicher machen, ist langfristig aber keine Lösung.“

Für den Fall der Fälle privat vorsorgen

Schlimmstenfalls haben Rückenerkrankungen zur Folge, dass Arbeitnehmer ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Alexandra Sitte von den Ergo Direkt Versicherungen weist darauf hin, dass es in diesem Fall vom Staat nur eine minimale Unterstützung gibt. Die Expertin empfiehlt deshalb, sich frühzeitig privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen. Denn gerade in jungen Jahren sei die gesundheitliche Situation noch gut und damit in der Regel problemlos versicherbar. Die Versicherungssumme beziehungsweise Rentenhöhe sollte etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdecken, die Absicherung bis zum geplanten Eintritt in die Altersrente gelten.

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